AG Charlottenburg verurteilt Anschlussinhaberin, Urteil v. 18.05.2017 zum Az.: 210 C 14/17
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit o.g. Urteil eine, anwaltlich vertretene, Anschlussinhaberin zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der vorgerichtlichen Abmahnkosten verurteilt. Gegenstand des Verfahrens war das illegale Tauschbörsenangebot eines urheberrechtlich geschützten Spiels.
Die beklagte Anschlussinhaberin bestritt die Richtigkeit der Ermittlungen. Zudem teilte sie mit, dass ihr minderjähriger Sohn und ihr Ehemann auf den Internetanschluss Zugriff hätten. Der Router habe ein kindgerechtes Profil eingerichtet gehabt und der Computer des Sohnes sei mit einer Kinderschutzsoftware versehen worden. Es habe regelmäßige Kontrollen und Belehrungen gegeben. Die Familienmitglieder hätten verneint, die Rechtsverletzung begangen zu haben.
Das Gericht hat der Klage voll umfänglich stattgeben. Zu dem Bestreiten der Richtigkeit der Ermittlungen teilte das Gericht mit, dass dies keinen Erfolg habe. Denn vom Anschluss wurden vierzehn Rechtsverletzungen mit sieben verschiedenen IP-Adressen dokumentiert. Immer wurde der Anschluss der Beklagten zugeordnet. Bei derartigen Mehrfacherfassungen sind pauschale Einwände zur Richtigkeit der Ermittlungen nicht zu berücksichtigen.
Zudem habe die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast nicht entsprochen. Der von der Beklagten erbrachte Sachvortrag reiche nicht für die Annahme einer ernsthaften Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs aus. Dieser erschöpfe sich lediglich darin, dass sowohl der Ehemann der Beklagten als auch der Sohn Zugang zu dem Internetanschluss gehabt hätten, die Rechtsverletzung durch den Sohn wegen zahlreicher installierter Schutz- und Kontrollmechanismen jedoch grundsätzlich auszuschließen sei und beide Personen auf Nachfrage nach Erhalt der Abmahnung die Rechtsverletzung verneint hätten.
Weitergehender Vortrag zu üblichen Nutzerverhalten fehle. Auch unter Berücksichtigung des Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) sei es der Beklagten zumutbar weiteren Sachvortrag zu erbringen. Denn es hat eine Abwägung mit dem Grundrecht der Klägerin aus Art. 14 Abs. 1 GG zu erfolgen. Der Beklagten seien weitergehende Angaben möglich und zumutbar. Sie habe selbst vorgetragen der Sohn sei so stark kontrolliert worden; sie habe somit Kenntnis von dessen Nutzerverhalten haben müssen.
Eine andere Auffassung hätte das Nichtbeachten der Eigentumsrechte des Urheberrechtsinhabers zur Folge. Denn ohne weitere Anhaltspunkte würde, bei der Existenz mehrerer Familienangehöriger, praktisch zu einer Nichtverfolgbarkeit von Ansprüchen führen.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.
Cannabis Gesetz- KCanG soll vor dem Inkrafttreten der Regeln zu den Cannabis Clubs wieder reformiert werden
Die Bundesregierung scheint offenbar Angst vor der durch das KCanG geöffnete Tür zu haben. Sie möchte das Gesetz vor dem Inkrafttreten der Änderungen wieder ändern. Die neuen Regeln dürften das Gründen und Betreiben von Clubs weiter…
Das neue Cannabisgesetz
Nimrod Rechtsanwälte teilen die Freude über die Verabschiedung des Cannabisgesetzes. Der Weg ist unfrei für kontrollierten legalen Anbau von Cannabis in Deutschland. Auch dürfte sich der Markt für medizinisches Cannabis signifikant entwickeln, da die würden zur…
LG Köln zur urheberrechtlichen Haftung ausländischer Webseite- es stellt fest:
1. Zur vorliegend zu bejahenden Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts auf den Fall einer öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens. 2. Zur Berechnung lizenzanalogen Schadensersatzes in einem solchen “Auslandsfall”, insbesondere Vornahme eines Abzugs wegen…
Aktuellste Fassung des KCanG veröffentlicht
Nimrod Rechtsanwälte stellen hier das die aktuelle Fassung des KCanG zur Vefügung, sowie eine englische und französische Fassung zur Verfügung: KCanG- deutsch KCanG- english KCanG- francais
Age labeling for all games on Steam
All games on Steam, including existing games, require age labelling for Germany. In Germany, games may only be sold on Steam if they have either passed the integrated age rating process of the sales platform or…
Gutachter der KJM zur Nutzung von Games von Kindern- können Games das Kindeswohl gefährden?
Die Kommission für den Jugendmedienschutz hat jüngst ein Gutachten zu der Frage beauftragt, ob Games für Kinder bei übermäßigem Gebrauch gefährlich sein können. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: “Die Gestaltungsmittel der Spiele stehen in mehreren…
Die Mähr der Betriebsgesellschaft nach dem KCanG, dem kommenden Cannabis Gesetz
Häufig stellen wir bei Expertenberatung angeblich renommierter Cannabis-Anwälte fest, dass diese Anbauvereinigungen nach dem KCanG empfehlen, Betriebsgesellschaften zu gründen. Doch was sind Betriebsgesellschaften? Der Begriff der wird wie folgt definiert: Die Betriebsgesellschaft ist verantwortlich für das…
CanG- wie geht es weiter?
Nachdem das CanG mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet wurde, gibt es Gerüchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschalten könnte. Wie würde dieser Prozess ablaufen? Der Bundesrat hat drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Die nächste Sitzung ist für den 22. März 2024 geplant, vorausgesetzt, dass das CanG bis zum 1. März zugestellt wird. Im Bundesrat ist keine Mehrheit erforderlich, um das CanG zu billigen. Wenn der Vermittlungsausschuss nicht einberufen wird, wird das CanG automatisch verabschiedet. Bei der Abstimmung im Bundesrat kann der Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit einberufen werden, was 35 von 69 Stimmen entspricht. Enthaltungen zählen als “Nein”- Stimmen. Die Parteien, die im Bundestag für das CanG gestimmt haben (SPD, Grüne, Linke, FDP), halten zusammen 45 der 69 Sitze im Bundesrat. Die restlichen 24 Sitze entfallen auf CDU, CSU und Freie Wähler. Die Abstimmung erfolgt nicht durch einzelne Politiker, sondern durch die Bundesländer. Es ist also wichtig, welche Parteien in den jeweiligen Bundesländern koalieren. Es ist schwer vorherzusagen, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird, aber in dieser Legislaturperiode wurden zu vier Gesetzen Vermittlungsausschüsse eingesetzt. Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, aber er soll innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen werden. Ein Vermittlungsausschuss könnte zusätzliche Kosten und Zeit verursachen und wäre kurz vor der nächsten Bundestagswahl eine politische Gelegenheit für den CDU-Wahlkampf.
Das Cannabisgesetz, oder auch CanG, Chancen für Unternehmer
Der Gesetzgeber hat jüngst das Cannabisgesetz beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Ab dem 01.07.2024 können Cannabis Clubs dann Anträge stellen und Ihren Mitgliedern angebautes Cannabis anbieten. Nimrod Rechtsanwälte stehen mit Ihrer Erfahrung aus...
Titel: Die Hintergründe des Urheberstrafrechts: Eine umfassende Analyse für Kreative und Rechteinhaber
Einleitung:Das Urheberstrafrecht bildet eine entscheidende Grundlage zum Schutz geistigen Eigentums. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf § 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und beleuchten, wie vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden können. Verständlich und praxisnah…