Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 12.07.2018 Az.: U 15 C 231/18

Die Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut die Rechte der Mandanten erfolgreich bei Gericht durchsetzen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte den Anschlussinhaber in voller Höhe zur Zahlung von 1.500,00 € Schadensersatz und 281,30 €.

Der Anschlussinhaber verteidigte sich gegen die Klage mit dem Argument, dass er selbst keine Computerkenntnisse hätte. Sein Sohn hätte ihm gegenüber mitgeteilt, dass das Spiel gekauft worden sei. Nun seien für dieses Spiel Updates heruntergeladen worden; diese müssten für die Erfassungen des Anschlusses erfasst worden seien. Sein Sohn sei belehrt und hätte die Tatbegehung abgestritten.

Das Gericht verurteilte den Beklagten antragsgemäß. Dieser habe seiner sekundären Darlegungslast nicht entsprochen. Denn der Vortrag sei nicht nachvollziehbar. Zunächst erfolgen Updates nicht über Tauschbörsen. Zudem hat der Beklagte den Sohn nicht namentlich benannt und zum Nutzerverhalten, Kenntnissen und Fähigkeiten des Sohnes nicht vorgetragen. Zudem hätte sich der Beklagte nicht auf einfaches Nachfragen zurückziehen können; insbesondere vor dem Hintergrund das es ihm hätte auffallen müssen, dass es binnen eines Monats nicht 15 Updates für ein Spiel geben kann. Doch selbst wenn das Kind für die Tat verantwortlich wäre, würde der Beklagte wegen der Verletzung seiner Aufsichtspflicht haften. Die vorgetragene Belehrung sei unzureichend gewesen.

Somit hafte der Beklage vollumfänglich für die erfolgte Rechtsverletzung.

Das Urteil finden Sie hier.