Wettbewerbsrecht: Beschluss LG Berlin vom 01.02.2016, Az.: 52 O 22/16

NIMROD Rechtsanwälte setzen erfolgreich wettbewerbsrechtliche Ansprüche für Ihre Mandantin durch. Das LG Berlin folgt der Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte und erlässt antragsgemäße einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Die Kammer bestätigt die Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte, dass die Verwendung einer salvatorischen Klausel , die für den Fall, dass eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam ist , vorsieht, dass diese durch eine andere Regelung als die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Maklers wettbewerbswidrig ist und dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch zusteht. Des Weiteren bestätigt das LG Berlin, dass die Verwendung einer sogenannten Vorkenntnisklausel, die für den Fall der nicht rechtzeitigen Anzeige der Vorkenntnis anordnet, dass der Nachweis des Objekts als durch den Makler erbracht, als wettbewerbswidrig einzustufen ist.

Der Beschluss ist hier abrufbar.