Das stationslose Fahrradverleihsystem „oBike“ veröffentlichte ungewollt zahlreiche Nutzerdaten, darunter Telefonnummer, Profilbilder und Emailadressen der Nutzer, im Internet. Der oBike Service, der bereits neben einer Reihe weiterer europäischer Städte insbesondere auch in München, Frankfurt a.M., Berlin und Hannover verfügbar ist, stand schon in der Vergangenheit durch seinen Umgang mit Nutzerdaten in der Kritik. So zeichnet oBike, entgegen der gängigen Praxis der Konkurrenz, auch die Bewegungsprofile seiner Nutzer auf. Andere Anbieter von Leihrädern sind lediglich in der Lage den aktuellen Abstellort ihrer Fahrräder ermitteln zu können.
Darüber hinaus legte oBike nicht offen, in welchem Umfang es die gesammelten Daten speichert und verarbeitet.
In der Folge der aktuellen Datenpanne erklärte oBike, alles zu tun um die Sicherheitslücke zu beheben und die Nutzerdaten zu schützen.
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr wie wichtig eine kompetente Beratung in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der ab Mai in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung und den damit einhergehenden Verschärfungen der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Einführung von hohen Bußgeldandrohungen kann es sich kein Unternehmen leisten, derartige Verfehlungen auf die leichte Schulter zu nehmen.
Die NIMROD Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet des Datenschutzes beratend tätig und stehen insbesondere als externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen zur Verfügung. Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.
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