EU Kommission ermittel wegen kartellrechtswidrigem Geo Blocking

Die EU Kommission als oberste Wettbewerbsbehörde in der EU ermittelt wegen kartellrechtswidrigem Geo Blocking gegen die Publisher

  • Bandai Namco- Tekken 7
  • Capcom- Street Fighter
  • Focus Home- weltweite Rechte an dem Spiel Landwirtschafts Simulator 17, mit Ausnahme der Gebiete BRD, Schweiz und Österreich
  • Koch Media- Sudden Strike 4
  • und ZeniMax-  The Elder Scrolls®, DOOM®, QUAKE®, Fallout®, Wolfenstein®, Dishonored®, Prey® und RAGE®

wegen Geoblocking. Geoblocking verhindert, dass online erworbene Medien, wie etwa Spiele und Filme, in allen Ländern der EU gespielt werden können. Das Geoblocking erfolgt über die online Plattform Steam. Dabei muss der Kunde nach dem Erwerb bestimmter Spiele bestätigen, dass es sich nicht um eine illegale Kopie handelt. Dies erfolgt mit Hilfe eine activation key. Er verhindert ebenfalls, dass bsp. polnische Kunden in der BRD spielen können. Den Anbietern und Nutzern dieser Technik erlaubt sie, in den Ländern unterschiedliche Preise für ihre Software zu verlangen. Damit wird ebenfalls verhindert, dass gewerbliche Wiederverkäufer in Ländern mit günstigem Preis, die Spiele legal in Ländern mit höherem Preisgefälle anbieten. Aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes im Urheberrecht ist dies legal. Der Erschöpfungsgrundsatz ist im deutschen Urheberrecht in § 17 Abs. 2 UrhG niedergelegt.

Pressemitteillung der Kommission

Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass die Praktiken der Unternehmer kartellrechtswidrig sind, werden Verbraucher und Wiederverkäufer wegen dieser Praktiken Schadensersatz von ihnen verlangen können.