Schlechte Noten für den Privacy Shield

Wie der Spiegel heute berichtet, hat die Artikel 29 Gruppe den US- Privacy Shield erheblich kritisiert. Die renommierte Artikel 29 Gruppe wurde von der EU- Kommission eingesetzt und äußert sich regelmäßig zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Themen.

Der Privacy Shield ersetzte das Safe Harbour Abkommen und regelte den Datenschutz zwischen der EU und den USA. Das Abkommen ermöglicht etwa EU- Bürgern US- Unternehmen zu verklagen. Dafür  sicherte die amerikanische Regierung zu, den Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern aus Gründen der nationalen Sicherheit „klaren Beschränkungen, Garantien und Aufsichtsmechanismen“ zu unterwerfen. Im Ergebnis sollen damit EU-Bürger und Unternehmen in den USA ein ähnliches Schutzniveau genießen, wie in der EU. Betroffene können sich an einen Ombudsmann beim amerikanischen Außenministerium wenden, um Verstößen nachzugehen und prüfen zu lassen, ob ein Unternehmen rechtswidrig gehandelt habe. Auskünfte und Erklärungen der Ombudsstelle werden veröffentlicht.

Die Ombudsstelle ist indes Gegenstand der Kritik. Kritisiert wird seine schwache Rolle. Ferner sei bis heute nicht sichergestellt, dass EU- Bürger nicht nach wie vor der massenhaften und willkürlichen Datenerhebung durch US- Sicherheitsbehörden ausgesetzt sind. Weitere Kritikpunkte an der Regelung finden Sie hier.

Das Regelungswerk, das kein Vertrag ist, sondern letzten Endes eine Sammlung von Briefen, steht aus den genannten Gründen auf tönernen  Füssen, ist es doch Gegenstand einer Nichtigkeitsklage vor dem EuG. Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, ist die Rechtslage keineswegs sicher.