AG Charlottenburg- Haftung eines Hotels für Urheberrechtsverletzung der Gäste (Urteil vom 22.06.2017, Az.: 210 C 18/17)

Das AG Charlottenburg verurteilte ein Hotel zur: Freistellung der Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 281,30€ und zur Zahlung von 1.300,00€ Schadensersatz. Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit unzureichenden internen Nachforschungen des Beklagten. Dieser sei “aufgrund der sekundären Darlegungslast […] verpflichtet, “im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse…

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Urteil des AG Saarbrücken vom 15.03.2017, Az.: 121 C 517/16 (09)

Wieder einmal wurde ein Rechtsverletzer zu Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten verurteilt. Insofern bestätigte das Gericht wieder einmal die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast folgendes vorzutragen ist: Wer sind die Zugangsberechtigten Personen? Wer kommt als Täter in Betracht. Entsprechende Nachforschungen anstellt. Hier hatten vier Personen…

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Fördermittel aus Berlin

Das Medienboard Berlin Brandenburg traf die erste Förderungsleistung des Jahres 2017 im Bereich innovative audiovisuelle Inhalte. Sieben Projekte wurden mit einer Gesamtsumme von 465.000,00 € gefördert. Es waren 16 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,19 Millionen € eingegangen. Gefördert wurden folgende Projekte: Life, Love & Tentacles VR  Firepunchd Games 75.000,00 € Lala Films Vonderland 50.000,00…

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Atari durch Entwickler verklagt

Bekanntlich entwickelte Frontier Developments für Atari das Spiel Rollercoaster Tycoon. Wie nun die Webseiten http://www.gamasutra.com/ und http://www.playm.de/ berichteten, wurde der Publisher von dem Entwickler verklagt. Anfang 2003 schlossen Frontier Developments mit Atari einen Entwicklungsvertrag. Dieser sah die Entwicklung u.a des Spiels Rollercoaster Tycoon vor. Nachdem Atari 2013 ein Insolvenzverfahren in den USA durchlief, wurden wesentliche…

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Wird derselbe Anschluss mehrfach erfasst, reicht ein pauschales Bestreiten der Ermittlungsergebnisse nicht aus (AG Bochum, Beschluss vom 03.01.2017 Az.:66 C 10/17)

Wird der selbes Anschluss durch ein Ermittlungsunternehmen mehrfach erfasst, reicht eine einfaches bestreiten des Beklagten, dieses Ermittlungen seinen korrekt, nicht aus. Nachdem das Amtsgericht Bochum zunächst einen Beweisbeschluss erlassen hatte, nachdem die Klägerin die Korrektheit der Ermittlungen durch Sachverständigengutachten zu beweisen hätte, schlosse es sich nunmehr der Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte an und kündigte durch…

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Urteil des AG Bochum vom 07.12.2016, Az.: 67 C 354/16

Auch das AG Bochum bestätigte die von den Nimrod Rechtsanwälten vertretene Rechtsauffassung und verurteilte einen Rechtsverletzer als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung seines Sohnes! Es nahm für die Anwaltskosten einen Gegenstandswert von 10.000,00 € an. Den Schadensersatz bezifferte das Gericht antragsgemäß auf 600,00 €. Das Urteil ist hier abzurufen.

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Urteil des AG Koblenz vom 03.11.2016, Az.: 142 C 544/16

Das AG Koblenz hat die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte wieder einmal bestätigt und einen Filesharer zur Erstattung von Anwaltskosten von 1.099,00€ und Zahlung von 510,00€ Schadensersatz verurteilt, weil dieser das Computerspiel LAndwirtschaft Simulator 2013 in einer Tauschbörse anbot. Das Gericht schreibt insbesondere: “Diese Vermutung hat der Beklagte nicht ausreichend erschüttert. Eine die tatsächliche Vermutung der…

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Filesharing: Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 29.09.2016, Az.: 4 O 253/16

Das Landgericht Bielefeld bestätigt erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Antragsgemäß erließ des Gericht eine einstweilige Verfügung und Verbot dem Antragsgegner die Verbreitung eines Computerspiels in Tauschbörsen. Das LG setzt den Streitwert wiederholt auf 30.000,00 € fest und bestätigt damit die eigene Rechtsprechung zum Gegenstandswert von Abmahnungen bei Computerspielen. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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Filesharing: Beschluss Landgericht Frankenthal vom 22.08.2016, Az.: 6 O 214/16

Nunmehr bestätigt auch das Landgericht Frankenthal die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Kammer folgt NIMROD Rechtsanwälte in seinem Beschluss antragsgemäß. Dem Antragsgegner wird die Verbreitung des Computerspiels in P2P-Netzwerken verboten. Der Streitwert für diesen Unterlassungsanspruch ist auf 40.000,00 € festgesetzt worden. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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Urteil: AG Hannover vom 01.02.2016, Az.: 441 C 12840/15- zu den Anforderungen an eine Belehrung

Das Amtsgericht Hannover bestätigt die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte. Eltern haften für die Verstöße ihrer minderjährigen Kinder auch bei Verstößen über den Internetanschluss Dritter. Der Abgemahnt benannte nach eigener Recherche den Sohn der Nachbarin, der im Beisein seiner Mutter den Verstoß gegenüber dem Anschlussinhaber eingeräumt hat. Im Verfahren selber trug die Beklagte vor, dass nicht…

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