LG Hamburg Beschluss v. 27.10.2015, Az.: 308 O 64/15

Das LG Hamburg bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Begründung der Kammer beinhaltet die von den NIMROD Rechtsanwälten schon immer vertretene Rechtsauffassung zu Streitwerten in sämtlichen relevanten Punkten. Ein Streitwert in Höhe von 30.000,00 € ist für ein Computerspiel angemessen. Das LG stellt zunächst fest, dass die Bemessung des Streitwertes unter umfassender Berücksichtigung des…

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Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 30.09.2015; Az.: 3 O 6902/15

In einem Beschluss des LG Nürnberg-Fürht konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Entertainment GmbH, vormals Astragon Software GmbH, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Landwirtschaftssimulator 2″ ist. Dem Antragsgegner wurde die Verbreitung des Titels insbesondere in P2P Netzwerken untersagt. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von…

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AG Plön, Urteil vom 10.09.2015, Az.: 70 C 474/15; Urteil vom 30.09.2015, Az.: 70 C 475/15

Das Amtsgericht Plön teilt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte und erließ in zwei Klagen gegen dieselben Beklagten jeweils als Gesamtschuldner antragsgemäß ein Versäumnisurteil. Über den Anschluss der Beklagten wurde sowohl das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 der Astragon Sales & Services GmbH als auch das Computerspiel Landwirtschaftssimulator 2013 der Astragon Entertainment GmbH in einem Filesharing Netzwerk geteilt.…

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AG Rostock Urteil vom 25.09.2015, Az.: 49 C 213/14

AG Rostock bestätigt Abmahnkosten in voller Höhe. Die NIMROD Rechtsanwälte konnten erneut Ihre Rechtsauffassung durchsetzen. Das AG Rostock verurteilte den Beklagten zur Freistellung der Klägerin von den Abmahnkosten in Höhe von 1.157,00 € sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 510,00 €.  Das Gericht sah die Verstöße als erwiesen an und stellte insbesondere klar, dass…

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Beschluss des LG Bielefeld vom 14.07.2015, Az.: 4 O 164/15

NIMROD Rechtsanwälte wurde abermals in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und konnte die Rechte der Astragon Sales & Services GmbH (vormals rondomedia) durchsetzen. Das LG Bielefeld folgt NIMROD Rechtsanwälte in seinem Beschluss antragsgemäß. Auch das LG Bielefeld hat – wie inzwischen viele andere Gerichte – den Streitwert antragsgemäß auf 30.000,00 € festgesetzt. Auch insoweit wurde die Rechtsauffassung…

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Urteil des AG Frankenthal (Pfalz) vom 17.08.2015, Az.: 3b C 190/15

Das Amtsgericht Frankenthal erachtet die gemeinschaftliche Klage der Astragons Sales & Services GmbH (vormals rondomedia) und der Astragon Entertainment GmbH ( vormals Astragon Software GmbH) in allen Punkten für schlüssig und erließ antragsgemäß ein Versäumnisurteil. Die Klage umfasste drei Computerspiele, den Eurotruck Simulator 2 und den Landwirtschaftssimulator 2013 sowie 2015. In zwei Fällen hatte sich…

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Urteil des LG Hannover vom 14.07.2015, Az.: 18 O 125/15

Das Landgericht Hannover teilt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte und erließ antragsgemäß ein Versäumnisurteil. # Der Beklagte hatte nach Abgabe einer Unterlassungserklärung erneut das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 in einem Filesharing Netzwerk geteilt und insoweit eine Vertragsstrafe verwirkt. Die Klägerin machte einen Teil der Vertragsstrafe sowie die Freistellung von Rechtsanwaltskosten geltend. Das Landgericht erachtete die Klage…

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Beschluss des LG München vom 07.08.2015, Az.: 21 O 13347/15

In einem Beschluss des LG München konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Sales& Services GmbH, vormals Rondomedia, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Euro Truck Simulator 2″ ist. Hier hatte die Bevollmächtigte des Gegners die Unterlassungserklärung der NIMROD Rechtsanwälte um den “im Ermessen des Gläubigers modifiziert, ihn entfernt.…

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Beschluss des LG Erfurt vom 30.07.2015, Az.: 3 O 933/15

In einem Beschluss des LG Erfurt konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Der Antragsgegner haftet aufgrund der hier vorliegenden besonderen Situation als Täter. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 15.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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