AG Plön, Urteil vom 10.09.2015, Az.: 70 C 474/15; Urteil vom 30.09.2015, Az.: 70 C 475/15

Das Amtsgericht Plön teilt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte und erließ in zwei Klagen gegen dieselben Beklagten jeweils als Gesamtschuldner antragsgemäß ein Versäumnisurteil.

Über den Anschluss der Beklagten wurde sowohl das Computerspiel Euro Truck Simulator 2 der Astragon Sales & Services GmbH als auch das Computerspiel Landwirtschaftssimulator 2013 der Astragon Entertainment GmbH in einem Filesharing Netzwerk geteilt. Die Rechteinhaber machten jeweils die Freistellung von den Rechtsanwaltskosten aus der Abmahnung sowie Schadensersatz in Höhe von 510,00 € klageweise geltend. Das Amtsgericht erachtete beide Klagen als schlüssig und verurteilte die Beklagten antragsgemäß.

Die Urteile sind hier und hier abrufbar.