Beschluss des LG München vom 07.08.2015, Az.: 21 O 13347/15

In einem Beschluss des LG München konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Sales& Services GmbH, vormals Rondomedia, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Euro Truck Simulator 2″ ist. Hier hatte die Bevollmächtigte des Gegners die Unterlassungserklärung der NIMROD Rechtsanwälte um den “im Ermessen des Gläubigers modifiziert, ihn entfernt. Es liegt damit keine annahmefähige Unterlassungserklärung vor.

Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.