Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 30.09.2015; Az.: 3 O 6902/15

In einem Beschluss des LG Nürnberg-Fürht konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Entertainment GmbH, vormals Astragon Software GmbH, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Landwirtschaftssimulator 2″ ist. Dem Antragsgegner wurde die Verbreitung des Titels insbesondere in P2P Netzwerken untersagt.

Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 10.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.