NIMROD Rechtsanwälte setzen erfolgreich wettbewerbsrechtliche Ansprüche für Ihre Mandantin durch. Das LG Berlin folgt der Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte und erlässt antragsgemäße einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Die Kammer bestätigt die Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte, dass die Verwendung einer salvatorischen Klausel , die für den Fall, dass eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist , vorsieht, dass diese durch eine andere Regelung als die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Maklers wettbewerbswidrig ist und dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch zusteht. Des Weiteren bestätigt das LG Berlin, dass die Verwendung einer sogenannten Vorkenntnisklausel, die für den Fall der nicht rechtzeitigen Anzeige der Vorkenntnis anordnet, dass der Nachweis des Objekts als durch den Makler erbracht, als wettbewerbswidrig einzustufen ist.
Der Beschluss ist hier abrufbar.
Erlaubnis nach dem KCanG- Nimrod Rechtsanwälte teilen die Erlaubnis eines der Mandanten
Nimrod berieten im Mai einen Mandanten bei der Antragstellung nach dem KCanG, insbesondere bei der Erstellung der Satzung. Nun verdichten sich die jeweiligen Landesanforderungen an Erlaubnisse nach dem KCanG. Nimrod Rechtsanwälte haben bereits im Mai 2024…
Stellungnahme des Bezirksamts Hamburg Altona- warum werden Anträge nach dem KCanG abgelehnt
Das Bezirksamt Hamburg Altona ist für Anträge nach dem KCanG zuständig. Das KCanG ist die Grundlage für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau, sog. CSC. Wir haben das Bezirksamt gefragt, welche Gründe zu einer Anlehnung führen. Das Bezirksamt antwortete…