Filesharing: Beschluss LG Köln, vom 25.01.2016, Az.: 14 O 179/15 Haftung des Anschlussinhabers auf Unterlassung

Das LG Köln bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. In der vorliegenden Unterlassungsklage entschied das Gericht zunächst über den PKH-Antrag der Beklagten durch Beschluss. Dieser wurde zwar bewilligt, allerdings nur, die Klageforderung einen Betrag in Höhe von 984,60 € übersteigt. Die Kammer begründet diesen Beschluss mit der Feststellung, dass die streitgegenständlichen Rechtsverletzungen vom Anschluss der Antragsgegnerin…

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Wettbewerbsrecht: Beschluss LG Berlin vom 01.02.2016, Az.: 52 O 22/16

NIMROD Rechtsanwälte setzen erfolgreich wettbewerbsrechtliche Ansprüche für Ihre Mandantin durch. Das LG Berlin folgt der Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte und erlässt antragsgemäße einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren. Die Kammer bestätigt die Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte, dass die Verwendung einer salvatorischen Klausel , die für den Fall, dass eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam ist ,…

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Urheberrecht, Filesharing: OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2016, Az.: 29 W 1949/15- Rechtsauffassung wird bestätigt und weiter verfestigt

Das OLG München hat in einem vom NIMROD geführten Beschwerdeverfahren erneut die klaren Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast bestätigt (vgl. Beschluss vom 18.01.2016, Az.: 29 W 1949/15). Der Senat nimmt unmittelbar Bezug auf das Urteil vom 14.01.2016 – 29 U 2593/15, welches wir hier vorstellen. Die sekundären Darlegungslast wird nur erfüllt, wenn der…

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Beschluss des LG Kassel vom 10.11.2015; Az.: 10 O 1826/15

In einem Beschluss des LG Kassel konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Sales& Services GmbH, vormals Rondomedia Marketing& Vertriebs GmbH, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Euro Truck Simulator2″ ist. Dem Antragsgegner wurde die Verbreitung des Titels insbesondere in P2P Netzwerken untersagt. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von…

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LG Hamburg Beschluss v. 27.10.2015, Az.: 308 O 64/15

Das LG Hamburg bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Begründung der Kammer beinhaltet die von den NIMROD Rechtsanwälten schon immer vertretene Rechtsauffassung zu Streitwerten in sämtlichen relevanten Punkten. Ein Streitwert in Höhe von 30.000,00 € ist für ein Computerspiel angemessen. Das LG stellt zunächst fest, dass die Bemessung des Streitwertes unter umfassender Berücksichtigung des…

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Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 30.09.2015; Az.: 3 O 6902/15

In einem Beschluss des LG Nürnberg-Fürht konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Entertainment GmbH, vormals Astragon Software GmbH, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Landwirtschaftssimulator 2″ ist. Dem Antragsgegner wurde die Verbreitung des Titels insbesondere in P2P Netzwerken untersagt. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von…

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Beschluss des LG München vom 07.08.2015, Az.: 21 O 13347/15

In einem Beschluss des LG München konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Sales& Services GmbH, vormals Rondomedia, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Euro Truck Simulator 2″ ist. Hier hatte die Bevollmächtigte des Gegners die Unterlassungserklärung der NIMROD Rechtsanwälte um den “im Ermessen des Gläubigers modifiziert, ihn entfernt.…

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Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 07.07.2015, Az.: 2-06 O 246115

NIMROD Rechtsanwälte konnten vor dem Landgericht Frankfurt a.M. die Rechte Ihrer Mandantin, der Astragon Entertainment GmbH (vormals Astragon Software GmbH) durchsetzen. Dem Antragsgegner wurde es untersagt, seinem Sohn – den er als Täter der Urheberrechtsverletzung ermittelt und benannt hat – zu ermöglichen, dass Computerspiel “Landwirtschaftssimulator 2015” öffentlich in P2P Netzwerken zum Abruf bereitzustellen. Das LG bestätigte ferner…

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Beschluss des LG Saarbrücken vom 17.06.2015, Az.: 7 O 49/15

Nun hat auch das LG Saarbrücken die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt und beschloss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die Firma Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Das Gericht nahm eine Täterschaft an. Es setzte den Gegenstandswert auf 10.000,00€ fest. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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