Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte vor dem Landgericht Bochum, Urteil vom 21. September 2017, Az.: I-8 S 27/17

Das Landgericht Bochum verurteilte einen Rechtsverletzer zur Zahlung von 887,03 € und zur Zahlung von Schadenersatz von 510,00 €, nachdem das Amtsgericht Bochum der Klage nicht in dieser Höhe statt gab. Das Landgericht stellte fest, der Beklagte habe lediglich vorgetragen, seine Kinder dürften den einzigen internetfähigen Computer im Haushalt lediglich unter Aufsicht nutzen und seine…

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Filesharing: Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 29.09.2016, Az.: 4 O 253/16

Das Landgericht Bielefeld bestätigt erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Antragsgemäß erließ des Gericht eine einstweilige Verfügung und Verbot dem Antragsgegner die Verbreitung eines Computerspiels in Tauschbörsen. Das LG setzt den Streitwert wiederholt auf 30.000,00 € fest und bestätigt damit die eigene Rechtsprechung zum Gegenstandswert von Abmahnungen bei Computerspielen. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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Urteil: AG Hannover vom 01.02.2016, Az.: 441 C 12840/15- zu den Anforderungen an eine Belehrung

Das Amtsgericht Hannover bestätigt die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte. Eltern haften für die Verstöße ihrer minderjährigen Kinder auch bei Verstößen über den Internetanschluss Dritter. Der Abgemahnt benannte nach eigener Recherche den Sohn der Nachbarin, der im Beisein seiner Mutter den Verstoß gegenüber dem Anschlussinhaber eingeräumt hat. Im Verfahren selber trug die Beklagte vor, dass nicht…

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Filesharing: Beschluss LG Köln, vom 25.01.2016, Az.: 14 O 179/15 Haftung des Anschlussinhabers auf Unterlassung

Das LG Köln bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. In der vorliegenden Unterlassungsklage entschied das Gericht zunächst über den PKH-Antrag der Beklagten durch Beschluss. Dieser wurde zwar bewilligt, allerdings nur, die Klageforderung einen Betrag in Höhe von 984,60 € übersteigt. Die Kammer begründet diesen Beschluss mit der Feststellung, dass die streitgegenständlichen Rechtsverletzungen vom Anschluss der Antragsgegnerin…

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Beschluss des LG Kassel vom 10.11.2015; Az.: 10 O 1826/15

In einem Beschluss des LG Kassel konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Sales& Services GmbH, vormals Rondomedia Marketing& Vertriebs GmbH, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Euro Truck Simulator2″ ist. Dem Antragsgegner wurde die Verbreitung des Titels insbesondere in P2P Netzwerken untersagt. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von…

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AG Landshut, Urteil vom 06.11.2015, Az.: 10 C 911/15

Das AG Landshut bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Das Gericht führt  aus, dass das pauschale Vorbringen des Beklagten, weitere Familienangehörige hätten grundsätzlich auch Zugriff auf den Internetanschluss nicht ausreichend ist, um der sekundären Darlegungslast Genüge zu tun. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast  ist der Beklagte gehalten, im familiären Bereich Nachforschungen anzustellen, wer zum streitigen…

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Beschluss des LG Oldenburg vom 27.07.2015, Az.: 5 O 1357/15

In einem Beschluss des LG Oldenburg konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Astragon Sales& Services, vormals Rondomedia, aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Euro Truck Simulator 2” ist. Der Antragsgegner haftet aufgrund der hier vorliegenden besonderen Situation als Täter. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 15.000,00€…

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Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 07.07.2015, Az.: 2-06 O 246115

NIMROD Rechtsanwälte konnten vor dem Landgericht Frankfurt a.M. die Rechte Ihrer Mandantin, der Astragon Entertainment GmbH (vormals Astragon Software GmbH) durchsetzen. Dem Antragsgegner wurde es untersagt, seinem Sohn – den er als Täter der Urheberrechtsverletzung ermittelt und benannt hat – zu ermöglichen, dass Computerspiel “Landwirtschaftssimulator 2015” öffentlich in P2P Netzwerken zum Abruf bereitzustellen. Das LG bestätigte ferner…

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Beschluss des LG Saarbrücken vom 17.06.2015, Az.: 7 O 49/15

Nun hat auch das LG Saarbrücken die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt und beschloss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die Firma Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Das Gericht nahm eine Täterschaft an. Es setzte den Gegenstandswert auf 10.000,00€ fest. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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