Die Datenschutz Grundverordnung, DSGVO, ist in aller Munde. Sie tritt heute Nacht, zur Geisterstunde, in Kraft.

Nimrod Rechtsanwälte verweigern sich der allgemeinen Stimmungsmache und beschränken sich darauf, darauf hinzuweisen, dass die neue Rechtslage für die sich bislang compliant verhaltenden Unternehmen keinerlei Änderungen mit sich bringen wird. Wir gehen auch nicht von einem
„Abmahn-Tsunami“ aus. Von außen heraus wird kein Abmahnung erkennen können, ob tatsächlich ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt wurde bzw. erforderliche Risiko Folgeabschätzungen vorgenommen wurden.

Von außen ist es ebenfalls nicht ohne weiteres zu erkennen, ob die Voraussetzungen nach Art. 37 DSGVO bzw. § 38 BDSG (neu) gegeben sein werden.

Wir beschränken uns auf die Wiedergabe durchaus herausragender Artikel und Interviews aus der Presse zu diesem Thema:

Interview mit der Justizministerin (Spiegel)

FAQ zu den neuen Datenschutzregeln (Spiegel)

Hinweise für den Erhalt der eigenen Daten (FAZ)