Kinderbilder schwärzen in Abschiedsalben? DSGVO verunsichert Eltern und Erzieher und führt zu erstaunlichen Ergebnissen
Die DSGVO sorgt auch weiterhin für Verunsicherung.
In den Medien war diese Woche ein besonders bizarrer Fall diskutiert worden. Eine Kita hatte an die Schulkinder des nächsten Jahres ein Erinnerungsfotobuch herausgegeben in dem die Gesichter aller anderen Kinder, außer des Empfängers, geschwärzt waren. Der Sinn eines Erinnerungsbuches, in dem nur die Betroffenen selbst und ansonsten gesichtslose Kinder zu sehen sind, ist natürlich dahin. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Verantwortlichen durch die DSGVO erheblich verunsichert waren und aus Furcht vor eventuellen Klagen der Eltern den sichersten Weg wählen wollten.
Nach der des DSGVO dürfen personenbezogenen Daten nur rechtmäßig, d.h. auf Grundlage eines Berechtigungstatbestandes erhoben und verarbeitet werden (Artikel 5 Abs. 1 a DSGVO). Auch Fotografien, insbesondere wenn sie Gesichter zeigen, sind personenbezogene Daten.
Die möglichen Bedingungen unter denen eine Erhebung und Verarbeitung, zu der auch die Weitergabe an Dritte gehört, zulässig ist, sind in Art. 6 DSGVO geregelt.
Absatz 1a regelt das eine Verarbeitung zulässig ist, wenn eine entsprechende Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
In den meisten Kitaverträgen ist geregelt, dass die Kinder in der Kita fotografiert werden dürfen. Auch die betroffene Kita wird sicherlich eine solche Regelung gehabt haben.
Allerdings werden die meisten dieser Regelungen den Anforderungen der DSGVO nicht mehr gerecht. Nach Art. 7 DSGV sind an die Wirksamkeit der Einwilligung strenge Anforderungen zu stellen.
So müssen die Betroffenen beispielsweise eindeutig auf ihr Recht, die erteilte Einwilligung zu widerrufen, hingewiesen werden.
Des Weiteren muss die Einwilligung freiwillig, d.h. ohne Zwang, erfolgen. Dies ist jedoch bereits dann der nicht mehr Fall, wenn die Einwilligung als Bestandteil des Betreuungsvertrages eingeholt wird und der Vertrag nur geschlossen werden kann, wenn auch die Einwilligung erteilt wird (sogenanntes Kopplungsverbot). Eine Einwilligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die der Betroffene nicht gesondert erteilen oder auch ablehnen kann, wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Daher wird auch die Kita in unserem Beispiel die Verbreitung der Bilder nicht auf eine allgemein vertragliche Einwilligung gestützt haben.
Ein weiterer Berechtigungstatbestand ist in Art. 6 Absatz 1 b DSGV geregelt. Dieser erlaubt die Erhebung und Verarbeitung wenn diese zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Zu den vertraglichen Verpflichtungen der Kita wird im Regelfall auch die Dokumentation der Kindesentwicklung gehören. Für diese Dokumentation ist es sicherlich im gewissen Umfang erforderlich, dass Kind gelegentlich zu fotografieren, um das Kind in Alltagssituationen in der Kita zu dokumentieren. Ob Fotos in dem Umfang, wie sie für ein Erinnerungsbuch erforderlich sind von diesem Erlaubnistatbestand umfasst sind, ist zumindest zweifelhaft. Jedenfalls aber rechtfertigt die Vertragserfüllung nicht die Weitergabe der Bilder an Dritte.
Der letzte Rechtfertigungstatbestand der hier in Betracht kommt ist Art. 6 Absatz 1f DSGVO. Die Verarbeitung ist rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des verantwortlichen Stelle erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz der bezogen personenbezogene Daten erfordern, überwiegen, insbesondere, wenn es sich bei dem betroffenen Personen um Kind handelt.
Diese Ziffer macht ein ganz wesentliches Problem der Datenschutz Grundverordnung sehr deutlich. Es wird eine umfassende Interessen und Grundrechtsabwägung erforderlich. Eine solche Abwägung führt stets zu einer gewissen Rechtsunsicherheit da, sie ganz erhebliche Bewertungsspielräume eröffnet. Aus diesem Grund hat sich in die betroffene Kita gegen den Art. 6 Absatz 1f DSGVO als Rechtfertigung Grundlage für eine Verbreitung der Bilder entschieden.
Soll tatsächlich eine rechtlich absolut sichere Variante gewählt werden, so liegt diese in einer ordnungsgemäßen Einwilligung. Zu beachten ist dabei, dass die Einwilligung unabhängig von dem Vertragsschluss oder sonstigen Erklärungen erteilt wird und die Betroffenen klar und eindeutig über den Umfang der Einwilligung und über Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung informiert werden.
Das bedeutet, dass nicht nur abstrakt eine Einwilligung zur Fotografie und Nutzung der Fotos eingeholt werden kann, sondern bereits in der Einwilligung der geplante Umfang und insbesondere die geplanten Nutzungen der Fotos eindeutig beschrieben werden müssen. Die dort beschriebenen Nutzung sind abschließend. Solange eine solch eindeutige Einwilligung nicht widerrufen wird, können die entsprechenden personenbezogenen Daten bedenkenlos verwendet werden
Der Nachteil der Einwilligungslösung ist es, dass mit Sicherheit nicht immer alle Eltern, gleich aus welchen Gründen, diese Einwilligung erteilen werden. Eine nicht erteilte Einwilligung gilt jedoch als verweigert. In diesen Fällen verbietet sich dann der Rückgriff auf das berechtigte Interesse. Die Bilder der Kinder die keine Einwilligung erteilt haben, dürften dann nicht verwendet werden.
Welche bizarren Auswüchse diese Wahl haben kann zeigt das Beispiel der Kita aus Dormagen.
Cannabis Gesetz- KCanG soll vor dem Inkrafttreten der Regeln zu den Cannabis Clubs wieder reformiert werden
Die Bundesregierung scheint offenbar Angst vor der durch das KCanG geöffnete Tür zu haben. Sie möchte das Gesetz vor dem Inkrafttreten der Änderungen wieder ändern. Die neuen Regeln dürften das Gründen und Betreiben von Clubs weiter…
Das neue Cannabisgesetz
Nimrod Rechtsanwälte teilen die Freude über die Verabschiedung des Cannabisgesetzes. Der Weg ist unfrei für kontrollierten legalen Anbau von Cannabis in Deutschland. Auch dürfte sich der Markt für medizinisches Cannabis signifikant entwickeln, da die würden zur…
LG Köln zur urheberrechtlichen Haftung ausländischer Webseite- es stellt fest:
1. Zur vorliegend zu bejahenden Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts auf den Fall einer öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens. 2. Zur Berechnung lizenzanalogen Schadensersatzes in einem solchen “Auslandsfall”, insbesondere Vornahme eines Abzugs wegen…
Aktuellste Fassung des KCanG veröffentlicht
Nimrod Rechtsanwälte stellen hier das die aktuelle Fassung des KCanG zur Vefügung, sowie eine englische und französische Fassung zur Verfügung: KCanG- deutsch KCanG- english KCanG- francais
Age labeling for all games on Steam
All games on Steam, including existing games, require age labelling for Germany. In Germany, games may only be sold on Steam if they have either passed the integrated age rating process of the sales platform or…
Gutachter der KJM zur Nutzung von Games von Kindern- können Games das Kindeswohl gefährden?
Die Kommission für den Jugendmedienschutz hat jüngst ein Gutachten zu der Frage beauftragt, ob Games für Kinder bei übermäßigem Gebrauch gefährlich sein können. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: “Die Gestaltungsmittel der Spiele stehen in mehreren…
Die Mähr der Betriebsgesellschaft nach dem KCanG, dem kommenden Cannabis Gesetz
Häufig stellen wir bei Expertenberatung angeblich renommierter Cannabis-Anwälte fest, dass diese Anbauvereinigungen nach dem KCanG empfehlen, Betriebsgesellschaften zu gründen. Doch was sind Betriebsgesellschaften? Der Begriff der wird wie folgt definiert: Die Betriebsgesellschaft ist verantwortlich für das…
CanG- wie geht es weiter?
Nachdem das CanG mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet wurde, gibt es Gerüchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschalten könnte. Wie würde dieser Prozess ablaufen? Der Bundesrat hat drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Die nächste Sitzung ist für den 22. März 2024 geplant, vorausgesetzt, dass das CanG bis zum 1. März zugestellt wird. Im Bundesrat ist keine Mehrheit erforderlich, um das CanG zu billigen. Wenn der Vermittlungsausschuss nicht einberufen wird, wird das CanG automatisch verabschiedet. Bei der Abstimmung im Bundesrat kann der Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit einberufen werden, was 35 von 69 Stimmen entspricht. Enthaltungen zählen als “Nein”- Stimmen. Die Parteien, die im Bundestag für das CanG gestimmt haben (SPD, Grüne, Linke, FDP), halten zusammen 45 der 69 Sitze im Bundesrat. Die restlichen 24 Sitze entfallen auf CDU, CSU und Freie Wähler. Die Abstimmung erfolgt nicht durch einzelne Politiker, sondern durch die Bundesländer. Es ist also wichtig, welche Parteien in den jeweiligen Bundesländern koalieren. Es ist schwer vorherzusagen, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird, aber in dieser Legislaturperiode wurden zu vier Gesetzen Vermittlungsausschüsse eingesetzt. Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, aber er soll innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen werden. Ein Vermittlungsausschuss könnte zusätzliche Kosten und Zeit verursachen und wäre kurz vor der nächsten Bundestagswahl eine politische Gelegenheit für den CDU-Wahlkampf.
Das Cannabisgesetz, oder auch CanG, Chancen für Unternehmer
Der Gesetzgeber hat jüngst das Cannabisgesetz beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Ab dem 01.07.2024 können Cannabis Clubs dann Anträge stellen und Ihren Mitgliedern angebautes Cannabis anbieten. Nimrod Rechtsanwälte stehen mit Ihrer Erfahrung aus...
Titel: Die Hintergründe des Urheberstrafrechts: Eine umfassende Analyse für Kreative und Rechteinhaber
Einleitung:Das Urheberstrafrecht bildet eine entscheidende Grundlage zum Schutz geistigen Eigentums. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf § 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und beleuchten, wie vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden können. Verständlich und praxisnah…