MailChimp ändert Standardeinstellungen: Kunden drohen Abmahnungen.

Wer den Dienst MailChimp für die Versendung von Newslettern nutzt, wird die Mitteilung erhalten haben, dass MailChimp die Standardeinstellung bei allen neuen und bereits  bestehenden  Anmeldeformularen für Newsletter zum 31. Oktober 2017 von Double-Opt-In auf Single-Opt-In umstellen wird. Diese zunächst harmlos klingende Ankündigung macht die Nutzung dieses Dienstes in Deutschland wettbewerbswidrig. Wer also MailChimp für die Versendung seiner Newsletter nutzt kann künftig von Wettbewerben und Nutzern abgemahnt werden, wenn er diese Einstellungsänderung nicht aktiv rückgängig macht.

Das bisherige Douple-Opt-In Verfahren sah vor, dass der der Nutzer sich zunächst für den Newsletter mit seiner Emailadresse angemeldet und dann eine Mail mit einem Bestätigungslink erhalten hat. Erst nachdem dieser Bestätigungslink angeklickt wurde, erfolgte der Versand des Newsletters. Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, dass der Nutzer tatsächlich nur seine eigene Emailadresse für den Newsletter anmelden kann.

Mit dem Single-Opt-In Verfahren fällt dieser Bestätigungslink weg. Der Nutzer wird direkt für den Empfang des Newsletters angemeldet.

Die Werbung per Newsletter ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Für die Erteilung der Einwilligung ist der Versender des Newsletters beweisbelastet.

Darüber hinaus ist die es erforderlich, dass der Nutzer den Inhalt seiner Einwilligung jederzeit abrufen kann (§ 13 Abs 2 Nr. 3 TMG). Dies kann durch die Bestätigungsmail gewährleistet werden.

Wie üblich, wird es sicher auch in diesem Fall Personen gegen, die dieses bewusst ausnutzen, um Abmahnungen auszusprechen. Der Streitwert einer solchen Abmahnung wird sicherlich mehrere tausend Euro betragen.

Da der Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspruch verschuldensunabhängig ist, kann auch nicht darauf verwiesen werden, dass MailChimp die Änderung ohne eigenes Zutun durchgeführt hat.

Um Abmahnung zu vermeiden müssen Sie vor dem 31.10.2017 die Standardeinstellungen für die Newsletteranmeldung ändern und wieder auf Double-Opt-In zurückstellen.