Nimrod Rechtsanwälte setzen erneut erfolgreich Rechte eines Fotografen durch

Nimrod Rechtsanwälte setzen Rechte von Fotografen an deren Fotos seit Jahren erfolgreich durch. Wir konnten viele Urteile und Beschlüsse für unsere Mandanten erstreiten.

Das AG Charlottenburg verurteile einen Verein nach einer Abmahnung. Es wurde auf der Webseite des Vereins auf einer Werbung ein Foto des Mandanten der Nimrod Rechtsanwälte gezeigt. Der Verein hatte keine Lizenz. Ebenfalls wurde der Namen des Fotografen nicht genannt.

Der Verein meinte, die Werbung sei einem anderen Verein zuzuordnen. Daher hafte er nicht für die Rechtsverletzung.

Dem folgte das AG Charlottenburg nicht. Es berechnete den Schadensersatz auf Grundlage der sog. Lizenzanalogie. Die Lizenzanalogie ist mit den Worten des BGH:

“Bei der Bemessung des zu leistenden Schadensersatzes im Wege der
Lizenzanalogie ist zu fragen, was vernünftige Vertragsparteien als Vergütung
für die vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung. Dabei ist unerheblich, ob und inwieweit der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung zu zahlen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 – I ZR 187/17, GRUR 2019, 292 Rn. 18 = WRP 2019, 209 – Sportwagenfoto, mwN).”.

Hier konnten wir nachweisen, dass der Kläger im Schnitt 800,00€ pro Foto erhielt. Hinzu kamen 100% Aufschlag, wegen der nicht Nennung des Klägers.

Das AG Charlottenburg verurteilte antragsgemäß mit Ausnahme, dass es den Zinsanspruch ablehnte. Dies obwohl ein redlicher Lizenznehmer damit schlechter gestellt wird, als ein unredlicher Lizenznehmer.