Beschluss des LG Hamburg vom 29.11.2012 Az.: 310 O 301/12
Das LG Hamburg hat für den Titel “Landwirtschaftssimulator 2013” per Beschluss festgestellt, dass die Grundsätze der Rechtsprechung “Sommer unseres Lebens” nach wie vor anwendbar sind. Zudem wurde wieder einmal die Zuverlässigkeit der Datenerhebung bestätigt, sowie die Rechteinhaberschaft unserer Mandantschaft. Als Gegenstandswert nahm es 20.000,00€ an.
Games-Förderung des Bundes – Erster Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27.12.2024
Überraschend hat der Bund Ende des Jahres 2024 neue Förderung für die Entwicklung von Games angekündigt. Angesichts vieler falschen Informationen, fassen wir zusammen: das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, bis Ende 2029 muss das…
Das Werbeverbot im KCanG – Was ist erlaubt, was nicht?
Wie die Morgenpost heute berichtete, müssen alle Berliner Cannabis Clubs Ihre sozial Media Kanäle abschalten. Doch ist das richtig? Werbeverbot für CSC – was gilt? Die Anwort findet sich im KCanG. Dort heißt es: Werbung und…