Wieder einmal Filesharing: 100 Prozent Erfolg vor dem AG München
Wieder einmal zeigt sich, dass die Durchsetzung von Immaterialgütern erhebliche Kenntnisse erfordert und es sich für Abgemahnte lohnt, Vergleichsangebote anzunehmen. Wieder einmal hatte ein Nutzer das Spiel “Euro Truck Simulator 2” illegal verbreitet. Der sekundären Darlegungslast wurde nicht entsprochen. Es galt weiter die Täterschaftsvermutung, die der BGH seit 2011 vertritt. Der BGH schreibt u.a.: “Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (vgl. OLG Köln MMR 2010, 44, 45; GRUR-RR 2010, 173, 174).”.
Diese Grundsätze zugrundelegend hat das AG München den Abgemahnten zur Erstattung der Abmahnkosten und des Schadensersatzes verurteilt, wie auch in weiteren Fällen, so etwa jüngst AG Frankfurt am Main. Das Urteil des AG München ist hier abrufbar.
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft
Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit…
Paukenschlag aus Frankfurt-Untersagung sogenannter Laienwerbung für medizinisches Cannabis
Seit dem 6.3.2025 dürfte online Werbung für medizinisches Cannabis wettbewerbswidrig sein. Sachverhalt Was ist geschehen. Die Beklagte vermittelte im Internet ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis. Die interessierten können sich über ein Webportal anmelden und dort durch…