Abmahnung durch die Mathé Law Firm: Urheberrechtsrisiko bei Musiknutzung auf TikTok & Instagram

Immer mehr Nutzer sozialer Netzwerke wie TikTok und Instagram sehen sich seit einiger Zeit mit rechtlichen Forderungen durch die Mathé Law Firm konfrontiert. Die Kanzlei aus Hamburg, geführt von Rechtsanwalt Stephan Mathé, verschickt sogenannte Berechtigungsanfragen oder direkt Abmahnungen, wenn in Kurzvideos urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Lizenz verwendet wurde.

🎵 Worum geht es?

Inhaltlich betreffen die Vorwürfe stets die Nutzung bekannter Songs in Verbindung mit Video-Clips – etwa in TikToks, Instagram Reels oder Facebook Shorts. Mandanten der Kanzlei sind unter anderem ROBA Music Verlag, Universal Music Publishing, Sony Music Publishing und EMI Music Publishing. Typische betroffene Werke sind virale Titel wie „Pieces“ von Avaion oder andere populäre Songs, die über die Musikbibliothek der Plattformen eingebunden werden.

Was viele jedoch nicht wissen: Die von TikTok oder Instagram bereitgestellten Musiktitel dürfen nur privat und nicht-kommerziell verwendet werden. Sobald ein Video jedoch im Rahmen geschäftlicher Tätigkeit, für Werbung oder auf einem Unternehmensaccount veröffentlicht wird, gilt dies als kommerzielle Nutzung. In solchen Fällen benötigt man eine separate Synchronisationslizenz – also die Erlaubnis, ein Musikstück mit bewegten Bildern zu verbinden (§§ 31, 19a UrhG i.V.m. Synchronisationsrecht). Diese ist nicht durch die GEMA oder durch die Plattformen abgedeckt.


⚖️ Abmahnung vs. Berechtigungsanfrage – was ist der Unterschied?

Berechtigungsanfrage:
Eine Berechtigungsanfrage ist im Grunde eine vorbereitende rechtliche Prüfung. Hier wird dem Betroffenen mitgeteilt, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwendet wurde – verbunden mit der Aufforderung, nachzuweisen, ob eine Lizenz zur Nutzung bestand. Es handelt sich noch nicht um eine formale Abmahnung, aber bereits um einen deutlichen Hinweis, dass eine rechtliche Auseinandersetzung droht, wenn keine Berechtigung vorliegt.

Abmahnung:
Eine Abmahnung hingegen ist ein formeller, rechtlich verbindlicher Vorwurf einer Rechtsverletzung. Sie ist verbunden mit:

  • Der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Der Geltendmachung von Schadensersatz und Anwaltskosten
  • Häufig bereits mit einer konkreten Zahlungsforderung (oft im vier- bis fünfstelligen Bereich)

In der Praxis unterscheiden sich beide Varianten kaum in ihrer Wirkung: Sowohl Berechtigungsanfrage als auch Abmahnung sollten nicht ignoriert und rechtlich geprüft werden.


🚫 Was droht bei Ignorieren?

Die Mathé Law Firm beruft sich regelmäßig auf das sogenannte Synchronisationsrecht. Die unautorisierte Kombination von Musik und Video stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Es drohen:

  • Hohe Schadensersatzforderungen (Lizenzanalogie)
  • Gerichtliche Verfahren bei Nichtreaktion
  • Abgabe einer lebenslangen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe

✅ Wie sollte man reagieren?

  1. Nicht zahlen und nichts unterschreiben, bevor ein Anwalt den Fall geprüft hat
  2. Fristen ernst nehmen, um Gerichtsverfahren zu vermeiden
  3. Keine direkte Kommunikation mit der Kanzlei ohne rechtliche Beratung
  4. Rechtsschutzversicherung prüfen – manche Policen decken solche Fälle ab

👩‍⚖️ Jetzt handeln – wir helfen!

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Unsere Kanzlei ist auf Urheberrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Nach der Ersteinschätzung und Beauftragung machen wir uns ans Werk.