Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Aerosoft

Erneut zeigt sich, dass der Abschluss von Vergleichen in sogenannten Filesharing Angelegenheiten für die Betroffenen sinnvoll ist. Wer meint, die Sache aussitzen zu können folgt schlechtem Rat. Nimrod Rechtsanwälte setzen die Ansprüche ihrer Mandanten konsequent mit Erfahrung und Geschick vor Gericht durch.

Hier etwa wurde ein Abgemahnter Aufteilung von 1899,00 € Schadensersatz, 281,30 € Kosten der Abmahnung sowie voller Kostentragungslast des Verfahrens, insgesamt etwa weitere 1000,00 € verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch die Berufungsinstanz das erstinstanzlich gut begründete Urteil bestätigen wird. Ob die Berufung sinnvoll ist für den Abgemahnten, sei dahingestellt.

Im Ergebnis jedenfalls ist die Erfüllung der sekundären Darlegungslast in Filesharing Angelegenheiten äußerst aufwendig. Der Vortrag muss äußerst detailliert sein. Unerfahrene Kollegen sind oftmals dazu nicht in der Lage.