AG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 15.09.2014, Az.: 3b C 470/14 Recht: Computerspiel Titel: nicht bekannt

Die Kollegen von RKA Rechtsanwälte konnten ein bemerkenswertes Urteil erstreiten. Der Rechtsverletzer wurde zur Zahlung von 500,00€ vorgerichtlicher Anwaltskosten und 400,00€ Schadensersatz verurteilt.

Das Urteil ist bemerkenswert, da das Gericht, wohl zutreffend, von einer sekundären Darlegungslast welcher der Rechtsverletzer zu entsprechen hat. Dazu das Gericht:

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Weiterhin gibt das Gericht dem Abgemahnten, in richtiger Anwendung der Anforderungen des Bearshare- Urteils des BGH, umfassende Nachforschungspflichten auf. Er hat selbst zu ermitteln, welches Haushaltsmitglied oder Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.

Das Urteil ist hier abrufbar.