Beschluss des LG Berlin vom 02.09.2014, Az.: 15 O 374/14

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte einen Internutzer überführen, der in einem Forum durch ihn erstellte Sharehoster Links verbreitet und dadurch das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützer Inhalte eines namhaften Software Publishers verletzte. Für jedes Spiel wurde ein Gegenstandswert von 20.000,00€ angenommen.

Der Beschluss ist hier abrufbar.