Beschluss des LG Berlin vom 12.12.2012 Az.: 15 O 546/12

Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Amselfilm GmbH& Co KG deren Ansprüche an dem Film “KOKOKO” erfolgreich durchsetzen. Das Gericht bestätigte in dem Beschluss insbesondere die Aktivlegitimation an dem Film sowie die Zuverlässigkeit der gutachterlich bestätigten Datenerhebung. Als Gegenstandswert nahm es mit einem Abschlag von 1/3 einen Gegenstandswert von 20.000,00€. Der Beschluss findet sich unter der Rubrik: Urteile und Beschlüsse.