Beschluss des LG Berlin vom 18.09.2012 Az.: 15 O 455/12

Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Firma Astragon die Unterlassungsansprüche gegen einen Filesharer durchsetzen. Das Gericht bestätigte im Rahmen dieses Verfahrens, die Zuverlässigkeit der Datenermittlung.Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an.