Beschluss des LG Hamburg vom 26.11.2012 Az.: 308 O 406/12

Obwohl in der Öffentlichkeit gerne behauptet wird, dass seit der bislang mit den Gründen noch unveröffentlichten Entscheidung des BGH “Morpheus” Anschlussinhaber nicht mehr auf Schadensersatz haften, heißt das noch lange nicht, dass eine Haftung der Anschlussinhaber auf Unterlassung und damit auf die Kosten der Abmahnung nicht mehr gegeben sei, wie das LG Hamburg nunmehr in einem Beschluss von 26.11.2012 uns bestätigt hat. Es wird sich daher zeigen müssen, wie das Urteil des BGH sich auf die Haftung der Anschlussinhaber insgesamt auswirken wird. Hier ein Link zu dem Beschluss.