Beschluss des LG Hamburg vom 29.11.2012 Az.: 310 O 301/12

Das LG Hamburg hat für den Titel “Landwirtschaftssimulator 2013” per Beschluss festgestellt, dass die Grundsätze der Rechtsprechung “Sommer unseres Lebens” nach wie vor anwendbar sind. Zudem wurde wieder einmal die Zuverlässigkeit der Datenerhebung bestätigt, sowie die Rechteinhaberschaft unserer Mandantschaft. Als Gegenstandswert nahm es 20.000,00€ an.