Beschluss des LG München vom 11.03.2015, Az.: 37 O 3874/15

Das LG München hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte bestätigt. Bestätigt wurde insbesondere die Datenerfassung und die Aktivlegitimation hinsichtlich des Titels “Landwirtschaftsimulator 2015”

Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 10.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.