Das Werbeverbot im KCanG – Was ist erlaubt, was nicht?

Wie die Morgenpost heute berichtete, müssen alle Berliner Cannabis Clubs Ihre sozial Media Kanäle abschalten. Doch ist das richtig? Werbeverbot für CSC – was gilt?

Die Anwort findet sich im KCanG. Dort heißt es: Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.

Was Werbung ist, wird gesetzlich nicht definiert. Der BGH schreibt dazu:

Der Begriff der Werbung umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind. Damit ist außer der
unmittelbar produktbezogenen Werbung auch die mittelbare Absatzförderung beispielsweise in Form der Imagewerbung oder des Sponsoring – erfasst. Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (ABl. EU L 376 S. 21) jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, Urteil vom 12. September 2013 – I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 17 mwN – Empfehlungs-E-Mail). Direktwerbung ist gegeben, wenn der Werbende einen unmittelbaren Kontakt zu einem bestimmten Adressaten herstellt, sei es durch persönliche Ansprache, Briefsendungen oder durch Einsatz von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Telefax oder E-Mail (Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 7 Rn. 2).

Erlaubt müssen damit sein:

  • Sachliche Informationen über Produktinhalte, z. B. THC-Gehalt und Herkunft.
  • Neutrale Darstellung von Verfügbarkeiten in lizenzierten Verkaufsstellen.
  • Ebenfalls Hinweise auf Vereinstreffen
  • Wohl auf Präventionshinweise

Vorgenanntes dürfte ja eben nicht (!) der Absatzförderung dienen.


Auswirkungen des Werbeverbots

Das Werbeverbot hat deutliche Auswirkungen, so auch hier, auf die neu entstehende Cannabis-Branche. CSC müssen auf klassische Marketingstrategien verzichten, was insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung darstellt.

Für Verbraucher bedeutet das Verbot jedoch auch, dass sie sich auf eigene Recherche verlassen müssen, da Werbung nicht als Informationsquelle dient. Kritiker sehen hier die Gefahr, dass sich potenzielle Konsumenten nicht ausreichend informiert werden. Allerdings stärkt das Verbot den Schutz vulnerabler Gruppen vor manipulativen Botschaften.


Kontroversen und Kritik am Werbeverbot

Das strikte Werbeverbot polarisiert. Befürworter argumentieren, dass es notwendig ist, um Jugendliche und gefährdete Gruppen zu schützen. Sie verweisen auf Studien, die zeigen, dass Werbung Konsumverhalten stark beeinflussen kann. Das scheint die Auffassung des LaGeSo zu sein.

Kritiker hingegen bemängeln, dass die restriktiven Regelungen den Aufbau eines transparenten und legalen Marktes erschweren. Ein Vergleich mit Ländern wie Kanada oder den USA zeigt, dass dort weniger strikte Regeln in Kombination mit Aufklärungskampagnen erfolgreich waren.

Hinzu kommt, dass die Berliner Auffassung an der Sache vorbei geht. Ein BGB Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen mit dem gemeinsamen Ziel. Wenn auf Veranstaltungen hingewiesen wird, ohne in irgendeiner Weise auf eine Mitgliedschaft oder ähnliches hinzuweisen, betreibt keine Werbung, sondern zeigt nur, dass er, der Verein, da ist.


Zukunftsperspektiven und mögliche Anpassungen

Angesichts der Kritik wird bereits über mögliche Reformen diskutiert. Vorschläge beinhalten:

  • Lockerung des Werbeverbots für sachliche Informationen, z. B. auf Bildungsplattformen.
  • Einführung klarer Richtlinien für transparente Verbraucherinformationen.
  • Einbindung von Präventionskampagnen, um Aufklärung über Cannabisrisiken zu fördern.

Ob und wie diese Anpassungen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die gesellschaftliche Akzeptanz und das Verständnis für die Legalisierung eng mit der Gestaltung des Werberahmens verbunden sind.


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FAQs

Was ist der Hauptgrund für das Werbeverbot im KCanG?
Das Werbeverbot soll Jugendliche und andere gefährdete Gruppen vor manipulativen Werbebotschaften schützen und den Konsum von Cannabis nicht fördern.

Wie unterscheidet sich das Werbeverbot von Regelungen für Alkohol oder Tabak?
Das Werbeverbot für Cannabis ist strenger, da Cannabis als Betäubungsmittel gilt und stärker reguliert werden soll, insbesondere in Bezug auf Jugendliche.

Gibt es Länder mit weniger strikten Werberegeln für Cannabis?
Ja, Länder wie Kanada oder die USA erlauben teilweise sachliche Werbung, sofern diese nicht an Minderjährige gerichtet ist.