Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte bei der Verfolgung von Raubkopierern

Erneut wurden Raubkopierer erfolgreich durch Nimrod Rechtsanwälte verfolgt. Die Mandanten entschieden sich dafür für anderen Wege, als die nachstehend eingeblendeten:

Das Gericht jedenfalls entschied:

Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist nach Maßgabe der näheren Ausgestaltung durch das Gericht gemäß S 938 Abs. 1 ZPO gerechtfertigt. Die antragstellende Partei hat glaubhaft gemacht, dass ihr ein Anspruch aus $ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG zusteht. Die Kammer bezieht sich zur Begründung auf die Antragsschrift vom 15.10.2020 nebst Anlagen, deren Tatsachenbehauptungen glaubhaft gemacht worden sind und deren rechiliche Würdigung zum Vorliegen des geltend gemachten Verfügungsanspruchs und Verfügungsgrundes unter dem Gesichtspunkt von Urheberrechtsverstößen betreffend das PC-Spiel ,,Euro Truck Simulator 2″ durch Nutzung von Filesharing-Software über den Internetanschluss des Antragsgegners zutrifft.

Der Beschluss ist hier abrufbar.