Filesharing: Beschluss Landgericht Frankenthal vom 22.08.2016, Az.: 6 O 214/16
Nunmehr bestätigt auch das Landgericht Frankenthal die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Kammer folgt NIMROD Rechtsanwälte in seinem Beschluss antragsgemäß. Dem Antragsgegner wird die Verbreitung des Computerspiels in P2P-Netzwerken verboten.
Der Streitwert für diesen Unterlassungsanspruch ist auf 40.000,00 € festgesetzt worden.
Der Beschluss ist hier abrufbar.
Games-Förderung des Bundes – Erster Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27.12.2024
Überraschend hat der Bund Ende des Jahres 2024 neue Förderung für die Entwicklung von Games angekündigt. Angesichts vieler falschen Informationen, fassen wir zusammen: das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, bis Ende 2029 muss das…
Das Werbeverbot im KCanG – Was ist erlaubt, was nicht?
Wie die Morgenpost heute berichtete, müssen alle Berliner Cannabis Clubs Ihre sozial Media Kanäle abschalten. Doch ist das richtig? Werbeverbot für CSC – was gilt? Die Anwort findet sich im KCanG. Dort heißt es: Werbung und…