Erste Demo gegen die bayrische Umsetzung des KCanG

Demo gegen die strenge bayrische Linie zur Umsetzung des KCanG.

Doch wie ist Praxis?

Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit

Die Bayerische Staatsregierung beschloss die Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Diese Einheit ist für die Erteilung von Erlaubnissen an Anbauvereinigungen und deren Überwachung zuständig. Geplant sind regelmäßige Kontrollen der Anbauvereinigungen, mindestens einmal pro Quartal, sowie anlassbezogene Überprüfungen. Für den Aufbau und Betrieb der Kontrolleinheit wurden rund sechs Millionen Euro bereitgestellt.

Strenge Linie bei der Erlaubnis für Cannabis Social Clubs (CSC)

Bayern verfolgt eine besonders restriktive Linie bei der Erteilung von Erlaubnissen für Cannabis Social Clubs (CSC). Die Zulassung eines CSC setzt strikte Voraussetzungen voraus, darunter:

  • Ein detailliertes Sicherheitskonzept: Jeder CSC muss ein Konzept vorlegen, das die sichere Lagerung, den Zugang zu den Räumlichkeiten und die Abgabe von Cannabis regelt. Dazu gehört die Installation von Videoüberwachung und gesicherten Lagerräumen.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit: Der CSC muss ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Alle Einnahmen müssen für die Vereinszwecke oder für Präventionsprogramme verwendet werden.
  • Mitgliederbegrenzung: Ein CSC darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen, um eine Überwachung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern.
  • Geografische Lage: CSC dürfen nicht in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Jugendzentren oder anderen Einrichtungen liegen, die vorrangig von Minderjährigen genutzt werden.
  • Präventionsarbeit: Jeder CSC ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr Aufklärungsveranstaltungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu organisieren und die Teilnahme der Mitglieder zu dokumentieren.

Der Genehmigungsprozess ist mehrstufig und umfasst die Prüfung durch die zentrale Kontrolleinheit, Ortsbegehungen sowie eine abschließende Zustimmung durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde. Antragsteller müssen umfassende Unterlagen einreichen, darunter ein Geschäftsplan, Finanzierungsnachweise und eine Versicherung gegen Haftungsrisiken. In der Praxis werden viele Anträge abgelehnt, da sie die strengen Kriterien nicht erfüllen.

HINWEIS: gerade Finanzierungen oder Versicherungen gehen die Behörden nichts an. Diese Voraussetzung haben keine Grundlage im KCanG

Verstärkte Präventionsmaßnahmen an Schulen

Angesichts der Legalisierung intensivierte Bayern die Präventionsarbeit, insbesondere an Schulen. Seit November 2022 wurden etwa 250 Moderatorinnen und Moderatoren ausgebildet, die bis Ende 2023 in rund 550 Schulklassen Workshops zum Thema Cannabis durchführten. Ziel ist es, das Programm flächendeckend anzubieten, sodass jede Schulklasse in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 eine altersgerechte Aufklärung erhält. Zusätzlich wurde im Januar 2024 ein Online-Schulungsangebot für Lehrkräfte gestartet, um sie im Umgang mit cannabisbezogenen Situationen zu schulen.

Polizeiliche Maßnahmen und Kontrollen

Die Bayerische Polizei betrachtet die Legalisierung von Cannabis kritisch und sieht darin keine geeignete Maßnahme zur Eindämmung des Schwarzmarktes. Seit Inkrafttreten des KCanG wurden in Bayern 823 Verstöße registriert. Die Polizei führt regelmäßige Kontrollen durch und arbeitet eng mit der zentralen Kontrolleinheit zusammen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.

Fazit

Bayern setzt das Konsumcannabisgesetz mit einem starken Fokus auf Kontrolle und Prävention um. Durch die Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit, die strenge Handhabung bei der Zulassung von Cannabis Social Clubs, verstärkte Präventionsmaßnahmen an Schulen und konsequente polizeiliche Überwachung soll der Gesundheits- und Jugendschutz im Freistaat gewährleistet werden.

Erfahren Sie mehr hier, eine FAQ

Hier klären wir die Frage, ob Vorstände von CSC Geld verdienen dürfen.

Obige Bilder mit freundlicher Genehmigung des Cannabis Verband Bayern