Games-Förderung des Bundes – Erster Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27.12.2024

Überraschend hat der Bund Ende des Jahres 2024 neue Förderung für die Entwicklung von Games angekündigt. Angesichts vieler falschen Informationen, fassen wir zusammen:

das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein,

bis Ende 2029 muss das Projekt abgeschlossen werden und

bis zu 2Mio € sind möglich. Diese neue Gamesförderung für 2025 bietet enorme Chancen für Entwickler.

I. Was kann gem. der Richtlinie gefördert werden?

Gem. § 2 der Förderrichtlinie können

· Prototypen

àAls Prototypen gelten Projekte, mit deren Hilfe eine Entscheidungsgrundlage für eine spätere Produktionsphase eines Games geschaffen werden soll. Prototypen können dabei unterschiedlichen Zwecken dienen, u.a.: Bewertung der Spielidee, technische Machbarkeit, Vergleich verschiedener Umsetzungsvarianten, Erstellung eines „vertical slice” für Investoren. Durch die Förderung eines Prototyps entsteht kein Rechtsanspruch auf eine anschließende Produktionsförderung.

· Produktionen

à Unter dem Begriff Produktion werden sämtliche Projekte zusammengefasst, deren Ziel die Erstellung eines öffentlich angebotenen marktreifen Produkts für Kundinnen und Kunden ist. Neben neuen Games können dies auch Portierungen von existierenden Games auf neue Plattformen oder umfangreiche Erweiterungen für bereits veröffentlichte Games sein (bspw. DLC, Addons oder Season Passes). Auch dies fällt unter die Gamesförderung, welche bis 2025 verfügbar ist.

gefördert werden.

II. In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen werden die Projekte gefördert?

· Gem. III Nr. 3 des Ersten Förderaufrufs beträgt die Obergrenze der Förderungen 2 Millionen Euro.

· Die Zuwendung ist eine Anteilsfinanzierung. Der Eigenanteil der Finanzierung soll mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten betragen, wie in der Richtlinie der Gamesförderung 2025 vermerkt.

· Die Entwicklungsausgaben bzw. Kosten für das Projekt müssen mindestens 300.000 Euro betragen.

· Die Grundförderquote beträgt bis zu 25 Prozent.

· Die Grundförderquote kann durch Förderboni ausgestockt werden

o Große Unternehmen à keine Förderboni à Max. 25 Prozent Förderung.

o KMUs à Förderboni bis zu 25 Prozent à Max. 45 Prozent Förderung.

o Start-Ups à Förderbonus bis zu 25 Prozent (aus KMU) + 5 Prozent Start Up-Boni à Max. 50 Prozent Förderung. Besonders für Start-Ups bietet die Gamesförderung 2025 interessante Möglichkeiten.

è Kumulation von Boni grundsätzlich möglich.

III. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?

· Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in der BRD

· Unternehmen muss eine juristische Person sein. Ausnahme: Vereine, GmbH & Co. KG und UG & Co. KG sind nicht antragsberechtigt.

· Projekt darf vor Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.

· Notwendigkeit der Förderung muss nachgewiesen werden (Projektbeschreibung). Ein Nachweis über die Notwendigkeit ist für die Gamesförderung 2025 unerlässlich.

à Projekt muss zur Zielerreichung der Förderrichtlinie beitragen (§ 1 Förderrichtlinie)

· Voraussetzungen des Kulturtests müssen erfüllt sein.

· Jugend- und Verbraucherschutz muss eingehalten werden (§ 4 Nr. 6,7 Förderrichtlinie)

· Maßnahmen für Barrierefreiheit müssen im Projekt implementiert werden (Darlegung erforderlich). Auch Barrierefreiheit muss bei der Gamesförderung 2025 berücksichtigt werden.

IV. Welche Kosten sind förderungsfähig?

Förderfähig sind Kosten, die notwendig sind und unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Dazu zählen insbesondere:

· Personalkosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen (und nicht bereits über andere Finanzierungen gedeckt sind),

· Nutzungsrechte für geschützte Namen, fremde (Teil-)Werke (Assets) und sonstige immaterielle Güter, die im Spiel verwendet werden,

· Unteraufträge an Subunternehmer in Höhe von maximal 50% der eigenen Personalkosten (inkl. der Gemeinkosten bzw. der Kostenpauschale),

· Kosten zum Einholen von projektrelevantem Feedback, z.B. Messeauftritte, Community-Management, Beta-Tests, Erstellung von Trailern,

· Kosten für notwendige projektspezifische Reisen,

· Kosten für projektspezifische Rechtsberatung und die Sicherung von Immaterialgüterrechten sowie,

· Kosten für Serverinfrastruktur und Hardwarekosten, sofern diese über die übliche Arbeitsplatzausstattung für die jeweilige Tätigkeit hinausgehen.

Die Gamesförderung 2025 berücksichtigt vielfältige Kosten. Aufzählung nicht abschließend!

V. Welche Kosten sind nicht förderfähig?

· Kosten, die vor bzw. durch die Antragstellung entstehen,

· Kosten für Umfirmierung, Unternehmensgründung oder Standortverlegung,

· Vertriebskosten einschließlich Werbekosten (u. a. Personal- und Materialkosten des Vertriebs, Händlerprovisionen, Lagerkosten, Verpackungs- und Versandkosten)

· Kosten für Marketing (ausgenommen das Erstellen von Trailern)

VI. Wie lange können die genehmigten Mittel abgerufen werden?

Gem. Ziff. VII des Ersten Förderaufrufs gilt der Förderaufruf -für Anträge, die in der Gültigkeit des Förderaufrufs gestellt wurden (bis spätestens 31.12.2025) – bis zum Projektende fort. Das Projekt darf sich somit auch über das Jahr 2025 hinausziehen. Eingeschränkt wird der Zeitraum durch eine Befristung in § 8 der Förderrichtlinie. Die Projekte sollten demnach bis zum 31.12.2029 beendet werden.

VII. Sind mehrere Förderungen für ein Unternehmen möglich?

Die Förderungen sind projektgebunden. Mangels entgegenstehender Regelungen in der Förderrichtlinie ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen für mehrere unterschiedliche Projekte jeweils die Gamesförderung 2025 beantragen kann.