Stellungnahme des Bezirksamts Hamburg Altona- warum werden Anträge nach dem KCanG abgelehnt
Das Bezirksamt Hamburg Altona ist für Anträge nach dem KCanG zuständig. Das KCanG ist die Grundlage für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau, sog. CSC. Wir haben das Bezirksamt gefragt, welche Gründe zu einer Anlehnung führen.
Das Bezirksamt antwortete folgendes:
Leider können wir Ihnen keine entsprechende Ablehnungsbescheide zur Verfügung stellen.
Dennoch an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise:
- Die Satzung entspricht häufig nicht den Anforderungen nach KCanG
- Anbau und – Weitergabekonzepte sind häufig nicht konkret genug
- Das Sicherheitskonzept wird oftmals nicht genau beschrieben
- Das Jugendschutzkonzept ist nicht klar beschrieben
- Es besteht der Verdacht auf einen gewerblichen Charakter
Bei der Vereinssatzsatzung müssen die Anforderungen des KCanG genau beachtet werden. Es bietet sich etwa an, die Abgabemodalitäten einer Gebührensatzung vorzubehalten.
Bei dem Anbau- und Weitergabekonzept muss auf die “gute fachliche Praxis” geachtet werden. Dazu hätte der Gesetzgeber eine Rechtsverordnung erlassen können, diese gibt es jedoch nicht.
Das Jugendschutzkonzept sollte sich an folgendem Leitfaden orientieren:
Der Verdacht auf gewerblichen Charakter, muss immer (!) ausgeräumt werden.
Wollen Sie einen CSC gründen, sprechen Sie uns an. Wir haben eine Vielzahl von Satzungen erstellt, die ohne Beanstandungen eingetragen wurden und in Genehmigungsverfahren nie (!) bemängelt wurden.
Wir haben hier auf ein umfassenden FAQ bereit gestellt. Zu angeblichen Betriebsgesellschaften, hier.
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