Kostenbeschluss des LG Köln Az.: 14 O 431/12 vom 27.11.2012

Das LG Köln bestätigte in diesem auf eine Kostenbeschwerde ergangenen Beschluss, dass der Streitwert für die Verletzung eines Computerspiels 20.000,00€ beträgt. Das Gericht argumentierte inbesondere, dass Rechte für Computerspiele erheblich werthaltiger und teurer sind, als solche für Musikstücke. Der Bschluss ist hier abrufbar.