Musiknutzung auf Social Media: Abmahnungen durch Sound Guardian und Stephan Mathé vermeiden

Immer mehr Unternehmen und Selbstständige nutzen Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben – häufig begleitet von Musik. Doch genau hier lauert eine rechtliche Gefahr: Die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke kann zu teuren Abmahnungen führen. Wir haben schon hier berichtet.

Was viele nicht wissen: Auch Social Media unterliegt dem Urheberrecht

Die Verwendung von Musik auf Social Media ist nicht automatisch durch die Plattformen selbst lizenziert – insbesondere bei gewerblicher Nutzung. Die GEMA weist ausdrücklich darauf hin, dass für viele Formen der Online-Nutzung eine gesonderte Lizenz erforderlich ist:

„Die gewerbliche Nutzung von Musikwerken in sozialen Medien ist grundsätzlich vergütungspflichtig und erfordert eine Lizenz.“
(Quelle: GEMA FAQ zur Online-Nutzung)

Eine Ausnahme, und es ist eine Ausnahme, gilt für den rein privaten Gebrauch.

Abmahnwelle durch Sound Guardian und Stephan Mathé

In den letzten Monaten wurden vermehrt Abmahnungen durch Sound Guardian (eine Gesellschaft, die angeblich Rechte bestimmter Musikwerke vertritt) sowie durch den Rechteinhaber Roba Music, Warner Chappell, C. F. Peters und Schott Music durch Rechtsanwalt Stephan Mathé bekannt. Dabei geht es häufig um:

  • die Nutzung von Musikstücken in Instagram- oder TikTok-Reels,
  • die Verwendung von Hintergrundmusik in Unternehmensvideos,
  • oder das Einbinden urheberrechtlich geschützter Musik in Werbekampagnen.

Besonders kritisch: Auch kurze Musiksequenzen oder scheinbar lizenzierte Clips können abgemahnt werden, wenn sie gewerblich genutzt werden und keine explizite Lizenz vorliegt.

Welche Risiken drohen bei einer Abmahnung?

Wer ohne gültige Lizenz Musik nutzt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Abmahnkosten (Anwaltsgebühren i. d. R. 500 – 1.500 €)
  • Lizenznachzahlungen oder Schadensersatzforderungen
  • ggf. Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen

Was ist das „Synchro-Recht“ (Synchronsierungsrecht)?

Das sogenannte Synchronisationsrecht regelt die Kombination von Musik mit Bildinhalten – wie z. B. bei Reels oder Werbeclips. Dieses Recht muss separat erworben werden und wird nicht automatisch durch die GEMA oder die Plattform abgedeckt. Der BGH (Urteil I ZR 216/20 – Metall auf Metall IV) bestätigt die eigenständige Bedeutung dieses Nutzungsrechts.

So schützen Sie sich vor Abmahnungen

  • Nutzen Sie ausschließlich lizensierte Musik (z. B. über GEMA, Lizenzen direkt vom Rechteinhaber oder durch Plattform-Bibliotheken).
  • Vermeiden Sie die gewerbliche Nutzung von Popmusik oder bekannten Songs ohne rechtliche Absicherung.
  • Holen Sie im Zweifel eine rechtliche Beratung ein, bevor Sie Inhalte veröffentlichen.

✅ Lassen Sie Ihre Inhalte vor Veröffentlichung prüfen

Sie haben eine Abmahnung erhalten – z. B. von Sound Guardian oder Stephan Mathé? Oder möchten Sie sich vor rechtlichen Risiken absichern?

📩 Kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen bei der Prüfung, Verteidigung und Lizenzierung Ihrer Inhalte im Social-Media-Bereich.