Urteil des AG Leipzig, Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte-

Nimrod Rechtsanwälte erzielte erneute einen Erfolg vor dem Amtsgericht Leipzig. Sie konnten dabei Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche wegen der Nutzung sogenannter P2P Systeme erstreiten.

Das Gericht argumentierte, dass es eine Vermutung zulasten des Beklagten gäbe, er habe die Verletzungshandlung begangen. Die Vermutung wird nicht dadurch erschüttert, dass er mitteilte, die Verletzungshandlung nicht begangen zu haben, da es unerheblich sei, ob er zum Verletzungshandlung in der Wohnung gewesen sei oder nicht.

Das Gericht erachtete eine Schadensersatzforderung von 1.895,00 € für angemessen. Das Gericht nahm damit entgegen dem OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, AZ.: 11 U 44/19) einen Faktor von 100 des im Verletzungszeitpunkt geforderten Kaufpreises für richtig.

Das Urteil des LG Leipzig ist hier abzurufen.