Urteil des AG Leipzig vom 25.08.2020, Az.: 115 C 375/20- Schadensersatz in Höhe von fast 2.000,00€

Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut einen Erfolg vor dem Amtsgericht Leipzig erzielen. Sie konnten dabei Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche wegen der Nutzung sogenannter zwei P2P Systeme erstreiten.

Das Gericht argumentierte, dass es eine Vermutung zulasten des Beklagten gebe, dass er die Verletzungshandlung begangen habe. Die Vermutung sei nicht dadurch erschüttert, wenn er mitteilte, die Verletzungshandlung nicht begangen zu haben, da es unerheblich sei, ob er zum Verletzungshandlung in der Wohnung gewesen sei.

Das Gericht erachtete eine Schadensersatzforderung von 1895,00 € für angemessen. Das Gericht nahm damit entgegen dem OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, AZ.: 11 U 44/19) einen Faktor von 100 des im Verletzungszeitpunkt geforderten Kaufpreises für richtig.

Das Urteil ist hier abrufbar.