Was ist ein Plagiat?

Wie der Tagesspiegel und die Süddeutsche Zeitung berichteten, muss Franziska Giffey um ihren Doktortitel bangen. Ihr wird vorgeworfen, plagiert zu haben.

Das wirft die Frage auf, was ein Plagiat ist.

Das nach hiesiger Ansicht verständlichste Buch zum Urheberrecht, Urheber-Urhebervertragsrecht von Haimo Schack definiert das Plagiat wie folgt: „Das Plagiat ist die unveränderte oder veränderte Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder Werkteiles unter Anmaßung der Urheberschaft. Hierzu zählen die Kopie ebenso wie das zulässig, aber nicht gekennzeichnete Zitat (§§ 51, 63 UrhG) und Umgestaltungen, welche die für die eine Bearbeitung erforderliche Schöpfungshöhe oder den für eine freie Benutzung notwendigen Abstand zum Originalweg nicht erreichen.“ (siehe Schack, a.a.O. S. 151).

Wer nun eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, wird mit dem Doktortitel dafür belohnt, fremde Inhalte wissenschaftlich fundiert zu eigenen Gedanken weiter zu entwickeln. Die Wissenschaft soll dadurch vorangetrieben werden.

Ein Plagiat ist nun, wie oben beschrieben, die Übernahme fremder Werke bzw. Werkteile ohne die Übernahme entsprechend zu kennzeichnen. Das UrhG gibt dabei dem einzelnen Nutzer konkrete Vorgaben. Diese finden sich in § 51 des Gesetzes. Das Gesetz sagt:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Bei einem Plagiat werden vorstehende Voraussetzungen nicht umgesetzt. Der Plagiator wird fremdes Wissen als sein eigenes wiedergeben. Letzten Endes wird er fremdes geistiges Eigentum stehlen.

Haben Sie Fragen zum Urheberrecht, wenn sie sich an uns, wir stehen Ihnen jederzeit fundiert zur Verfügung.