Games-Förderung des Bundes – Erster Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“ vom 27.12.2024
Überraschend hat der Bund Ende des Jahres 2024 neue Förderung für die Entwicklung von Games angekündigt. Angesichts vieler falschen Informationen, fassen wir zusammen:
das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein,
bis Ende 2029 muss das Projekt abgeschlossen werden und
bis zu 2Mio € sind möglich. Diese neue Gamesförderung für 2025 bietet enorme Chancen für Entwickler.
I. Was kann gem. der Richtlinie gefördert werden?
Gem. § 2 der Förderrichtlinie können
· Prototypen
àAls Prototypen gelten Projekte, mit deren Hilfe eine Entscheidungsgrundlage für eine spätere Produktionsphase eines Games geschaffen werden soll. Prototypen können dabei unterschiedlichen Zwecken dienen, u.a.: Bewertung der Spielidee, technische Machbarkeit, Vergleich verschiedener Umsetzungsvarianten, Erstellung eines „vertical slice” für Investoren. Durch die Förderung eines Prototyps entsteht kein Rechtsanspruch auf eine anschließende Produktionsförderung.
· Produktionen
à Unter dem Begriff Produktion werden sämtliche Projekte zusammengefasst, deren Ziel die Erstellung eines öffentlich angebotenen marktreifen Produkts für Kundinnen und Kunden ist. Neben neuen Games können dies auch Portierungen von existierenden Games auf neue Plattformen oder umfangreiche Erweiterungen für bereits veröffentlichte Games sein (bspw. DLC, Addons oder Season Passes). Auch dies fällt unter die Gamesförderung, welche bis 2025 verfügbar ist.
gefördert werden.
II. In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen werden die Projekte gefördert?
· Gem. III Nr. 3 des Ersten Förderaufrufs beträgt die Obergrenze der Förderungen 2 Millionen Euro.
· Die Zuwendung ist eine Anteilsfinanzierung. Der Eigenanteil der Finanzierung soll mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten betragen, wie in der Richtlinie der Gamesförderung 2025 vermerkt.
· Die Entwicklungsausgaben bzw. Kosten für das Projekt müssen mindestens 300.000 Euro betragen.
· Die Grundförderquote beträgt bis zu 25 Prozent.
· Die Grundförderquote kann durch Förderboni ausgestockt werden
o Große Unternehmen à keine Förderboni à Max. 25 Prozent Förderung.
o KMUs à Förderboni bis zu 25 Prozent à Max. 45 Prozent Förderung.
o Start-Ups à Förderbonus bis zu 25 Prozent (aus KMU) + 5 Prozent Start Up-Boni à Max. 50 Prozent Förderung. Besonders für Start-Ups bietet die Gamesförderung 2025 interessante Möglichkeiten.
è Kumulation von Boni grundsätzlich möglich.
III. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?
· Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in der BRD
· Unternehmen muss eine juristische Person sein. Ausnahme: Vereine, GmbH & Co. KG und UG & Co. KG sind nicht antragsberechtigt.
· Projekt darf vor Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.
· Notwendigkeit der Förderung muss nachgewiesen werden (Projektbeschreibung). Ein Nachweis über die Notwendigkeit ist für die Gamesförderung 2025 unerlässlich.
à Projekt muss zur Zielerreichung der Förderrichtlinie beitragen (§ 1 Förderrichtlinie)
· Voraussetzungen des Kulturtests müssen erfüllt sein.
· Jugend- und Verbraucherschutz muss eingehalten werden (§ 4 Nr. 6,7 Förderrichtlinie)
· Maßnahmen für Barrierefreiheit müssen im Projekt implementiert werden (Darlegung erforderlich). Auch Barrierefreiheit muss bei der Gamesförderung 2025 berücksichtigt werden.
IV. Welche Kosten sind förderungsfähig?
Förderfähig sind Kosten, die notwendig sind und unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Dazu zählen insbesondere:
· Personalkosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen (und nicht bereits über andere Finanzierungen gedeckt sind),
· Nutzungsrechte für geschützte Namen, fremde (Teil-)Werke (Assets) und sonstige immaterielle Güter, die im Spiel verwendet werden,
· Unteraufträge an Subunternehmer in Höhe von maximal 50% der eigenen Personalkosten (inkl. der Gemeinkosten bzw. der Kostenpauschale),
· Kosten zum Einholen von projektrelevantem Feedback, z.B. Messeauftritte, Community-Management, Beta-Tests, Erstellung von Trailern,
· Kosten für notwendige projektspezifische Reisen,
· Kosten für projektspezifische Rechtsberatung und die Sicherung von Immaterialgüterrechten sowie,
· Kosten für Serverinfrastruktur und Hardwarekosten, sofern diese über die übliche Arbeitsplatzausstattung für die jeweilige Tätigkeit hinausgehen.
Die Gamesförderung 2025 berücksichtigt vielfältige Kosten. Aufzählung nicht abschließend!
V. Welche Kosten sind nicht förderfähig?
· Kosten, die vor bzw. durch die Antragstellung entstehen,
· Kosten für Umfirmierung, Unternehmensgründung oder Standortverlegung,
· Vertriebskosten einschließlich Werbekosten (u. a. Personal- und Materialkosten des Vertriebs, Händlerprovisionen, Lagerkosten, Verpackungs- und Versandkosten)
· Kosten für Marketing (ausgenommen das Erstellen von Trailern)
VI. Wie lange können die genehmigten Mittel abgerufen werden?
Gem. Ziff. VII des Ersten Förderaufrufs gilt der Förderaufruf -für Anträge, die in der Gültigkeit des Förderaufrufs gestellt wurden (bis spätestens 31.12.2025) – bis zum Projektende fort. Das Projekt darf sich somit auch über das Jahr 2025 hinausziehen. Eingeschränkt wird der Zeitraum durch eine Befristung in § 8 der Förderrichtlinie. Die Projekte sollten demnach bis zum 31.12.2029 beendet werden.
VII. Sind mehrere Förderungen für ein Unternehmen möglich?
Die Förderungen sind projektgebunden. Mangels entgegenstehender Regelungen in der Förderrichtlinie ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen für mehrere unterschiedliche Projekte jeweils die Gamesförderung 2025 beantragen kann.
KI-Urheberrecht 2026: AG München verneint Schutzfähigkeit von KI-Logos – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Amtsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von durch künstliche Intelligenz erzeugten Logos getroffen. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an einem Urheberrechtsschutz, wenn ein Design überwiegend durch generative KI erstellt wird und…
Musiknutzung in sozialen Netzwerken – Ihre Rechte als Künstler
Als Komponist, Texter oder Musikschaffender besitzen Sie ausschließlich die Rechte an Ihrem Werk. Musikstücke, Texte oder Melodien dürfen nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook für gewerbliche Zwecke genutzt…
LG Berlin: 1.000 € Vertragsstrafe reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
Eine Vertragsstrafe von nur 1.000,00 € in einer Unterlassungserklärung ist nach der Rechtsprechung regelmäßig unzureichend, um die erforderliche Abschreckungswirkung zu entfalten und die Wiederholungsgefahr wirksam auszuräumen. Auch das Landgericht Berlin hat mehrfach klargestellt, dass eine zu…
Einstweilige Verfügung in Fotosachen – Schneller Rechtsschutz bei Bildrechtsverletzungen
Die einstweilige Verfügung in Fotosachen ist das zentrale Instrument für Fotografen, Bildagenturen, Unternehmen und Rechteinhaber, um sich schnell und effektiv gegen die unberechtigte Nutzung von Fotos im Internet, in sozialen Netzwerken, Online-Shops oder Printmedien zu wehren….
Wieder einmal- Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Amtsgericht Memmingen (Az. 12 C 121/23) hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für den Download eines Computerspiels haftet, der über eine Tauschbörse erfolgt sein soll. Die Rechteinhaberin des Games hatte Schadensersatz und…
Mise en demeure de Depicta, Robert Fechner de Berlin? Que faire?
Avez-vous reçu une mise en demeure de DEPICTA LEGAL ? Vous avez reçu un e‑mail de DEPICTA LEGAL vous accusant d’avoir utilisé une photographie sans autorisation, violant ainsi les droits d’auteur et la personnalité de l’auteur, et vous…
Abmahnungen durch Depicta GmbH: Was Betroffene wissen sollten
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Depicta GmbH Urheberrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotografien im Internet abmahnt. Hinter Depicta steckt RA Robert Fechner, der in der Vergangenheit für Nico Trinkhaus und…
Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Landgericht Berlin hat einem französischen Fotografen im Wege einer einstweiligen Verfügung umfassenden Rechtsschutz gegen die unlizenzierte Nutzung seines Fotos durch ein deutsches Medienunternehmen gewährt. Dieses hatte ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Fotografen auf seiner öffentlich…
Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die…
Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…