AG Augsburg, Urteil vom 03.04.2014, Az.: 12 C 835/14

Das AG Augsburg hat die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte bestätigt und einen P2P Rechtsverletzer zu der Erstattung von Anwaltskosten aus einen Gegenstandswert von 30.000,00€ und zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ verurteilt.

Das Urteil ist hier abrufbar.