Beschluss des LG Erfurt vom 21.01.2015, Az.: 3 O 61/15

Das LG Erfurt hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte bestätigt. Bestätigt wurde insbesondere die Datenerfassung und die Aktivlegitimation hinsichtlich des Titels “Bau Simulator 2015”

Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.