Beschluss des LG Hamburg vom 22.07.2013 AZ.: 310 O 250/13

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Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Firma Astragon die Unterlassungsansprüche gegen einen Filesharer durchsetzen. Das Gericht bestätigte im Rahmen dieses Verfahrens erneut die Zuverlässigkeit der Datenermittlung. Das Gericht hat wieder einmal gezeigt, dass an dem fliegenden Gerichtsstand bislang festgehalten wird und an den Gegenstandswerten der Vergangenheit festgehalten wird.