Beschluss des LG Kassel vom 19.06.2015, Az.: 10 O 1082/15

In dem Beschluss des LG Kassel bestätigte das Gericht erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte.

Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 10.000,00€. Der Beschluss ist hier abrufbar.