Beschluss des LG Köln vom 04.05.2014. Az.: 14 O 113/15

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnten die NIMROD Rechtsanwälte erneut Rechte ihrer Mandantin an dem Spiel “Bausimulator 2015” durchsetzen. Das Gericht folgte der Auffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 20.000,00€ an.

Der Beschluss ist hier abrufbar.