Beschluss des LG Köln vom 06.05.2015, Az.: 14 O 126/15

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnten die NIMROD Rechtsanwälte erneut Rechte ihrer Mandantin an dem Spiel “Euro Truck Simulator 2″ durchsetzen. Das Gericht folgte der Auffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 20.000,00€ an.

Der Beschluss ist hier abrufbar.