Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Damit einher ging eine erhebliche Zunahme der Importe von Cannabisblüten: Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stiegen die Importzahlen allein zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent, während die Verschreibungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nur um neun Prozent zunahmen.
Diese Diskrepanz deutet darauf hin, dass der Großteil der zusätzlichen Importe für die Versorgung über Privatrezept ausgestellt wurde – häufig vermittelt über Telemedizin-Plattformen, bei denen Patient:innen lediglich Online-Fragebögen ausfüllen, ohne persönlichen Arztkontakt, und die Cannabisblüten dann per Versandapotheke beziehen. Der Gesetzgeber sieht darin ein Risiko: Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken haben keine arzneimittelrechtliche Zulassung und werden als individuelle Heilversuche außerhalb geprüfter klinischer Studien verschrieben. Sie bergen zudem Suchtrisiken und gesundheitliche Gefahren, insbesondere für junge Menschen. Wieder wird diese Kuh durch das Dorf getrieben.
Das neue Gesetz soll deshalb die Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis strenger regeln. Künftig darf die Erstverschreibung nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch erfolgen. Auch Folgerezepte setzen mindestens einmal pro Jahr einen solchen persönlichen Kontakt voraus. Außerdem wird der Versandhandel mit Cannabisblüten an Endverbraucher:innen untersagt. Patient:innen müssen ihre Rezepte in einer Apotheke vor Ort einlösen und sich dort persönlich beraten lassen – zu Risiken, Anwendung, Wechselwirkungen, Aufbewahrung und möglichen Missbrauchsgefahren.
Für den deutschen Cannabis-Markt bedeutet das einen deutlichen Einschnitt. Der bisher stark wachsende Bereich der Privatrezeptversorgung über Telemedizin-Plattformen wird weitgehend wegfallen. Anbieter, die auf schnelle Online-Rezepte und den Versandhandel gesetzt haben, verlieren ihr Geschäftsmodell oder müssen es grundlegend anpassen. Gleichzeitig werden stationäre Apotheken und Ärzt:innen in Präsenz wieder die zentralen Akteure in der Versorgung mit medizinischem Cannabis. Die Importzahlen dürften sich stabilisieren, da der unkontrollierte Bereich der Selbstzahler-Versorgung kleiner wird. Für Patient:innen bedeutet die Reform mehr Aufwand, da persönliche Arztkontakte und Apothekenbesuche verpflichtend werden. Insgesamt sendet der Gesetzgeber mit dieser Änderung ein klares Signal: Cannabisblüten bleiben ein Sonderfall und unterliegen strengen Regeln, um die Patientensicherheit zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Die Reform fokussiert den Markt wieder stärker auf ernsthafte medizinische Indikationen und schränkt die „Lifestyle-Nutzung“ über Privatrezepte deutlich ein.
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