2014 stellte Electronic Arts Inc. (EA) den Onlinedienst älterer, von dem Entwicklerstudio DICE entwickelten, Spiele der Battlefield Reihe ein. Betroffen waren hierbei insbesondere Titel wie Battlefield 1942, Battlefield 2, Battlefield Heroes, oder auch Battlefield 2142. Seit dem konnten die, dezidiert auf ein Onlineerlebnis mit vielen Spielern ausgerichteten, Titel nicht mehr online gespielt werden. EA Inc. begründete diesen Schritt mit mangelndem Nutzerinteresse.
In der Folge bildete sich aus der Community das Fanprojekt „Revive Network“ welches es den Nutzern ermöglichte, das Online Erlebnis in den beliebten Spielen wieder zu erleben. Über das Revive Network wurden über einen Zeitraum von drei Jahren nach eigenen Angaben etwa 940.000 Nutzerclients vergeben. Darüber hinaus wurden auf der Internetseite des Fanprojektes Logos, Marken und Artworks von EA Inc. verwendet.
EA Inc. untersagte dem Fanprojekt nunmehr nach drei Jahren die Verbreitung ihrer Gameclients, sowie die Nutzung ihrer Logos, Artworks und Marken. In einem Brief an die Betreiber des Revive Network forderte EA Inc. diese zur Einstellung des Projektes auf und verwies dabei insbesondere auf die Möglichkeit, dass die Betreiber aufgrund der Verwendung der „EA Dogtags“ suggerierten, Teil von EA Inc., oder zumindest dem Unternehmen angegliedert zu sein.
In der Folge stellte das Revive Network seinen Betrieb ein.
KI-Urheberrecht 2026: AG München verneint Schutzfähigkeit von KI-Logos – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Amtsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von durch künstliche Intelligenz erzeugten Logos getroffen. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an einem Urheberrechtsschutz, wenn ein Design überwiegend durch generative KI erstellt wird und…
Musiknutzung in sozialen Netzwerken – Ihre Rechte als Künstler
Als Komponist, Texter oder Musikschaffender besitzen Sie ausschließlich die Rechte an Ihrem Werk. Musikstücke, Texte oder Melodien dürfen nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook für gewerbliche Zwecke genutzt…
LG Berlin: 1.000 € Vertragsstrafe reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
Eine Vertragsstrafe von nur 1.000,00 € in einer Unterlassungserklärung ist nach der Rechtsprechung regelmäßig unzureichend, um die erforderliche Abschreckungswirkung zu entfalten und die Wiederholungsgefahr wirksam auszuräumen. Auch das Landgericht Berlin hat mehrfach klargestellt, dass eine zu…
Einstweilige Verfügung in Fotosachen – Schneller Rechtsschutz bei Bildrechtsverletzungen
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Wieder einmal- Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
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Mise en demeure de Depicta, Robert Fechner de Berlin? Que faire?
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Abmahnungen durch Depicta GmbH: Was Betroffene wissen sollten
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Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
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Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die…
Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…