CBD-Mundsprays: Gericht bestätigt Verkaufsverbot – Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom [Datum einsetzen] die Klage eines Unternehmens abgewiesen, das CBD-haltige Mundsprays unter der Marke „Phytalize“ vertreibt. Die Klägerin hatte sich gegen eine behördliche Untersagung des weiteren Verkaufs im Stadtgebiet E. gewehrt. Die Entscheidung betrifft zwei Produkte: „Phytalize CBD 5 %“ und „Phytalize CBD 10 %“, die als kosmetische Mundpflegesprays vermarktet werden.
Hintergrund: Allgemeinverfügung gegen CBD-Lebensmittel
Bereits 2020 hatte die Stadt E. eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Verkauf von Lebensmitteln mit Cannabidiol (CBD-Isolaten oder angereicherten Hanfextrakten) untersagt. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass ihre Produkte keine Lebensmittel, sondern Kosmetika seien – entsprechend seien sie auch gekennzeichnet, etwa mit dem Hinweis „nach 30 Sekunden ausspucken, nicht schlucken“.
Gericht: Produkte sind faktisch Lebensmittel
Das Gericht stellte jedoch klar: Entscheidend sei nicht allein die Kennzeichnung durch den Hersteller, sondern die objektive Zweckbestimmung und die Erwartung des Verbrauchers. Aufgrund der Darreichungsform (Spray), Aussagen wie „für Wohlbefinden“, sowie typischen Lebensmittel-Kennzeichnungen wie „vegan“ oder „glutenfrei“, sei zu erwarten, dass Verbraucher einen Teil des Produkts verschlucken – ob beabsichtigt oder nicht.
Damit handle es sich im rechtlichen Sinne um Lebensmittel – und diese unterfallen dem Verkaufsverbot der Allgemeinverfügung.
Kein Arzneimittel – keine pharmakologische Wirkung nachgewiesen
Eine Einstufung als Arzneimittel lehnte das Gericht ebenfalls ab. Für eine solche Einstufung müssten wissenschaftlich gesicherte pharmakologische Wirkungen nachgewiesen werden – und zwar in der konkreten Dosierung und Anwendungsform. Eine solche Nachweislage bestehe hier nicht. Die tägliche CBD-Dosis der Produkte (15 bzw. 30 mg) liege weit unter medizinisch relevanten Werten. Damit sei auch eine Einordnung als sogenanntes Funktionsarzneimittel ausgeschlossen.
Fazit: Verkaufsverbot bleibt bestehen
Die Klage wurde abgewiesen, das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die Klägerin habe gegen die geltende Allgemeinverfügung verstoßen und müsse mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro rechnen. Das Urteil ist wegen der Kosten vollstreckbar. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Rechtliche Bedeutung für den CBD-Markt
Das Urteil zeigt deutlich: Unternehmen im CBD-Markt müssen genau prüfen, wie ihre Produkte eingestuft werden – unabhängig von der eigenen Kennzeichnung. Insbesondere bei Produkten, die oral angewendet werden, ist die Abgrenzung zwischen Kosmetikum, Lebensmittel und Arzneimittel entscheidend. Eine kosmetische Deklaration allein schützt nicht vor lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Weitere Hinweise finden Sie hier. Ein spannendes Urteil zu Werbung von Telemedizin Plattformen, finden Sie hier.
KI-Urheberrecht 2026: AG München verneint Schutzfähigkeit von KI-Logos – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Amtsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von durch künstliche Intelligenz erzeugten Logos getroffen. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an einem Urheberrechtsschutz, wenn ein Design überwiegend durch generative KI erstellt wird und…
Musiknutzung in sozialen Netzwerken – Ihre Rechte als Künstler
Als Komponist, Texter oder Musikschaffender besitzen Sie ausschließlich die Rechte an Ihrem Werk. Musikstücke, Texte oder Melodien dürfen nicht ohne Ihre ausdrückliche Genehmigung in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook für gewerbliche Zwecke genutzt…
LG Berlin: 1.000 € Vertragsstrafe reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
Eine Vertragsstrafe von nur 1.000,00 € in einer Unterlassungserklärung ist nach der Rechtsprechung regelmäßig unzureichend, um die erforderliche Abschreckungswirkung zu entfalten und die Wiederholungsgefahr wirksam auszuräumen. Auch das Landgericht Berlin hat mehrfach klargestellt, dass eine zu…
Einstweilige Verfügung in Fotosachen – Schneller Rechtsschutz bei Bildrechtsverletzungen
Die einstweilige Verfügung in Fotosachen ist das zentrale Instrument für Fotografen, Bildagenturen, Unternehmen und Rechteinhaber, um sich schnell und effektiv gegen die unberechtigte Nutzung von Fotos im Internet, in sozialen Netzwerken, Online-Shops oder Printmedien zu wehren….
Wieder einmal- Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Amtsgericht Memmingen (Az. 12 C 121/23) hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für den Download eines Computerspiels haftet, der über eine Tauschbörse erfolgt sein soll. Die Rechteinhaberin des Games hatte Schadensersatz und…
Mise en demeure de Depicta, Robert Fechner de Berlin? Que faire?
Avez-vous reçu une mise en demeure de DEPICTA LEGAL ? Vous avez reçu un e‑mail de DEPICTA LEGAL vous accusant d’avoir utilisé une photographie sans autorisation, violant ainsi les droits d’auteur et la personnalité de l’auteur, et vous…
Abmahnungen durch Depicta GmbH: Was Betroffene wissen sollten
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Depicta GmbH Urheberrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung von Fotografien im Internet abmahnt. Hinter Depicta steckt RA Robert Fechner, der in der Vergangenheit für Nico Trinkhaus und…
Fotoklau- weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte
Das Landgericht Berlin hat einem französischen Fotografen im Wege einer einstweiligen Verfügung umfassenden Rechtsschutz gegen die unlizenzierte Nutzung seines Fotos durch ein deutsches Medienunternehmen gewährt. Dieses hatte ein urheberrechtlich geschütztes Bild des Fotografen auf seiner öffentlich…
Online Streitbeilegungsplattform der EU “endlich” abgeschaltet
Ab dem 20. Juli 2025 wird die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisher geltende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 außer Kraft setzt (vgl. EU-Kommission, https://consumer-redress.ec.europa.eu/site-relocation_en; e-recht24, https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13399-eu-stellt-streitbeilegungsplattform-ein-was-das-fuer-sie-als-unternehmer-bedeutet.html). Die…
Änderungen im MedCanG- Telemedizin droht das Aus
Das Bundesgesundheitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), vor. Er soll Fehlentwicklungen nach der Teillegalisierung von Cannabis korrigieren. Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als…